Karlsruhe wünscht Frohe Ostern

Geschrieben von messitschbyburns am 19. März 2008 | Datenspeicherung, Gorny


Vor Ostern noch eine kleine Aufmunterung vom Bundesverfassungsgericht:

“Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen (…) Die Richter gaben damit einem Eilantrag von Zehntausenden Bürgern - darunter auch der FDP-Politiker Burkhard Hirsch - gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.”

Ist das nicht schön? Und es wird noch schöner. Die Speicherung der Daten von Festnetzanschlüssen und Handys bleibt zwar bis auf weiteres zulässig, aber:

“Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.”

Hallo Dieter Gorny! Gefällt dir das Osterei, das die Richter vor deine Tür gerollt haben? Pack es ruhig aus. Beiß rein und laß es dir schmecken. Wenn dir ein Bröckchen im Halse stecken bleibt, warte nicht auf uns. Wir können dir nicht auf den Rücken klopfen. Wir ziehen mit beiden Händen das Sterbeglöckchen für dich und die anderen Raffzähne aus der Musikindustrie. Sterbt in Würde.

Über die spannende Frage, wie es möglich sein kann, daß im gleichen Gericht Entscheidungen fallen, die zwischen richtungweisend (Online-Durchsuchung) und grenzdebil (Geschwisterliebe) pendeln, denken wir später nach. Heute wird gefeiert.

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