Rolf Schmidt-Holtz verplappert sich

Geschrieben von messitschbyburns am 25. März 2008 | DRM, Urheberrecht


Fünf Tage hat die Musikindustrie gebraucht, um den Karlsruher Schock zu verdauen. Am 19.03. untersagte das Bundesverfassungsgericht bis auf weiteres die Herausgabe von IP-Adressen an die Schnüffler der Plattenkonzerne. Damit ist deren schöne neue Klagewelt vorläufig verpufft wie ein Stinkmorchel, den man mit der Stiefelspitze breitlatscht.

Gestern rührte sich Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandschef von Sony-BMG, und gab der FAZ ein Interview. Tenor: Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff. Wenn die potentiellen Kunden nicht mit juristischen Mitteln aus den Tauschbörsen vertrieben werden können, sollen sie mit finanziellen Lockangeboten für blöd verkauft zur Kasse gelockt werden:

“Wir haben viele Ideen. Zum Beispiel ein Abonnement-Angebot im digitalen Musikvertrieb, an dem wir zur Zeit arbeiten. In der einfachsten und vielleicht attraktivsten Variante wäre das eine Art Musikflatrate für alle Mp3-Spieler inklusive den iPod: Für einen monatlichen Beitrag steht Ihnen die gesamte Musikwelt offen. Mit der Musikflatrate bekommen Sie alles von uns — vom brandneuen Charthit bis zu Beethoven.”

Das ist eine tolle Idee, Rolfi. Bist du ganz allein darauf gekommen? Vermutlich nicht, denn dein Ruf als Manager ist so prima wie der deines Kollegen Thomas M. Stein, der seinen Rauswurf bei BMG schon hinter sich hat. Folgerichtig wirst du nicht müde, immer wieder zu erwähnen, wer die Blaupausen lieferte:

“Unsere Marktforschung zeigt, dass eine große Zahl von Kunden ein solches Angebot attraktiv findet (…) Unsere Marktforschung zeigt, dass die Kunden bereit sind, für die richtige Musik mehr zu zahlen.”

Das ist clever. Du betonst den Einfluß der Martkforschung auf die Entscheidungen bei Sony-BMG so deutlich, daß auch der Dümmste kapiert: Nicht du, der Rolfi von Sony, sondern irgendwelche Hanseln aus der Martkforschung sind schuld, wenn es schief geht.

Und es geht schief, Rolfi, verlaß dich drauf. Schon wegen dieser selten dämlichen Eingebung:

“Wenn Sie das Abonnement nicht verlängern, wird natürlich auch der Musikzugang gesperrt.”

Halten wir fest: Die gesamte Musikwelt endet für Rolfi am Gartenzaun von Sony-BMG, denn das Abonnement bezieht sich vorerst nur auf deren Katalog. Und selbst das eher bescheidene Repertoire von Sony-BMG darf der Abonnent nur hören — nicht downloaden.

Dafür möchtest du Geld, Rolfi? Ganz ehrlich: Bist du noch bei Trost?

Wir fragen besorgt, weil in deiner Phantasiewelt noch mehr solcher Blüten sprießen:

“Es wäre aber sogar vorstellbar, dass die Kunden die Musik teilweise eben nicht nur anhören können, sondern auch einige Titel downloaden (…)”

Deine Kunden dürfen die Musik teilweise downloaden? Also doch keine Flatrate? Du limitierst die Anzahl der Downloads und glaubst, auf dieses Modell haben deine Kunden gewartet?

Nicht schlecht, Rolfi. Dafür hast du aber noch ein echtes Osterei parat. Denn dein Satz geht weiter:

“… sondern auch einige Titel downloaden und damit besitzen. Sie können sich so eine digitale Musiksammlung aufbauen.”

Die Downloads gehen in den Besitz der Kunden über? Haben wir das richtig verstanden? Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandschef von Sony-BMG, gibt die Position der Musikindustrie auf, die in den letzten Jahren verbissen darauf beharrte, daß ein CD-Käufer nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für die Musik erwirbt, aber keinesfalls den Besitz — der ja bekanntlich einschließt, die CD beliebig oft kopieren zu dürfen?

Wir reiben uns die Augen und schauen noch mal, ob du das Interview als Privatperson oder als Vorstandschef gegeben hast — tatsächlich, du sprichst als Chef! Danke, Rolfi, für die Klarstellung!

Wenn du nun aber zugibst, daß euer juristisches Konstrukt, das außer euren Anwälten ohnehin niemand ernst nahm, nur eine teure Luftnummer war, dann könnt ihr doch die Kettenhunde zurückpfeifen, euch bei den verprellten und verklagten Kunden entschuldigen und ihnen eine Entschädigung zahlen. Als nette Geste für einen Neubeginn in der zerrütteten Beziehung zwischen euch und euren Kunden.

Und noch ein Satz von dir ist es wert, aufmerksam gelesen zu werden:

“Verglichen mit den Margen im CD-Geschäft, ist unsere digitale Gewinnspanne gut.”

Es war ja kein Geheimnis, daß ihr an den 99 Cent, die ihr mit Apple teilen müßt, prächtig verdient. Sämtliche Kosten für die physische Produktion, den Versand, die Lagerung und die Remission entfallen. Die Kosten für Rohlinge, Jewelcase, Booklet-Druck und Internetanbindung wälzt ihr auf die Kunden ab. Aber bis gestern mußten wir das üble Gejammer deiner Vorstandskollegen und Lobbyisten ertragen, die nicht müde wurden, zu behaupten, bei 99 Cent je Song würde kaum Gewinn abfallen. Danke, Rolfi, für die Richtigstellung!

Natürlich kannst du dir nicht verkneifen, nach noch mehr Geld zu schreien:

“Aber wir können trotzdem nicht glücklich mit den heutigen Preisen sein. Sie spiegeln den Wert der Musik nicht ausreichend wider.”

Der Wert der Musik, lieber Rolfi, wird einzig und allein vom Käufer bestimmt. Wenn du glaubst, mit Castingshows Schnelldreher produzieren und promoten zu müssen, die nach spätestens sechs Monaten unwiderruflich vergessen sind, dann ist das dein Problem. Daran ändert auch dein Nachtreten nach Künstlern nichts, die sich von der Musikindustrie gelöst haben:

“Die allermeisten erfolgreichen Musiker, die es ohne Majors versucht haben, sind gescheitert und zurückgekehrt.”

Zum Beispiel?

“Namen nenne ich nicht.”

Ätsch bätsch, sag ich nicht. So spricht der Vorstandschef von Sony-BMG, Rolf Schmidt-Holtz, im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Chef jenes Konzerns, dessen deutsche BMG-Filiale 2004 vor der Fusion mit Sony fast zwei Drittel seiner Künstler rausgeworfen hat und der nach der Fusion 2005 die Rechner seiner Kunden mit illegaler Spyware infizierte, die zum Crash des befallenen Systems führen konnte.

Keine weiteren Fragen, Rolfi.

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Das Management des Weltkonzerns beim Brainstorming:
Thomas Rabe, Rolf Schmidt-Holtz, Andrew Lack
(von links nach rechts)

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