Eine Zeitungsente flattert um die Welt. Nein, das war geflunkert. Nicht um die ganze Welt; aber durch die deutschen Redaktionen. Und einige haben es nicht gemerkt.
Die EU-Abgeordnete Lidia Joanna Geringer de Oedenberg hinterlegte im EU-Parlament eine schriftliche Erklärung, in der sie die Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU fordert, damit auch Gehörlose und Schwerhörige das komplette Programm nutzen können.
Das klingt plausibel und wird unter dem Stichwort Barrierefreiheit seit langem im Internet praktiziert. 83 Millionen hörgeschädigte Menschen in Europa sind keine Randgruppe, die man vernachlässigen könnte.
Aus der schriftlichen Erklärung der Abgeordneten Lidia Joanna Geringer de Oedenber formulierte die Nachrichtenagentur AFP folgendes Drama:
“Fernsehfilme in Englisch oder anderen Sprachen sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig in ARD und ZDF nur noch im Original mit Untertiteln laufen. Eine entsprechende Erklärung gegen die Synchronisierwut nahmen die Abgeordneten in Brüssel an.
Das Parlament forderte die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, nach dem öffentlich-rechtliche Fernsehsender in der EU künftig alle Sendungen untertiteln müssten. Auch eine Rede von US-Präsident George W. Bush in der Tagesschau müsste danach im Original gezeigt werden.”
Spiegel Online verpackte das Drama noch dramatischer:
“Abschaffung der Synchronisierung — Bush bald nur noch mit Untertiteln?
Anhänger fremdsprachiger Originalversionen dürfen sich freuen: Wenn es nach dem Willen des Europaparlaments geht, sollen Fernsehfilme in Deutschland nur noch im Original und mit Untertiteln gezeigt werden. Selbst die ‘Tagesschau’ wäre betroffen.”
Die AFP-Meldung wurde nicht nur von SPON übernommen; auch BILD, FAZ oder WAZ berichteten alarmistisch (zogen ihre Artikel aber sehr schnell zurück). Das Schicksal der deutschen Filmsynchronisierung schien besiegelt. Tausende Synchronsprecher werden arbeitslos, Studios müssen schließen, Kredite platzen, Hudsucker springt …
Halt! Spring später! Die Redakteure von Heise Online waren wieder mal aufmerksam (übrigens als einzige, was ein sehr trübes Licht auf unsere vielfach ausgezeichneten Medienjournalisten wirft), lasen den Text, dachten nach, riefen beim deutschen Presseattaché des EU-Parlaments an — und klärten anschließend ihre Leser auf:
“Eine schriftliche Erklärung ist laut EU-Recht ein Text mit einem Umfang von höchstens 200 Wörtern zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft.”
Eine Abgeordnete macht sich also Gedanken über den TV-Empfang für Gehörlose und Schwerhörige, notiert diese Gedanken in einer Erklärung — und findet ihre Zeilen als angeblichen Willen des Europaparlaments auf Spiegel Online.
Der obige SPON-Text stand nur am 10. April 2008 auf der Website. Inzwischen wurde er kreativ umformuliert und durch einen Zusatz ergänzt, in dem sich die Redaktion bei ihren Lesern entschuldigt — ohne jedoch davon abzurücken, das EU-Parlament würde Untertitel fordern. Das Eingeständnis, die schriftliche Erklärung einer einzelnen Abgeordneten aus purer redaktioneller Schlampigkeit mit dem Willen des Parlaments gleichgesetzt zu haben, ist wohl zu schmerzhaft.
Oh Vanitas.
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