Freiheit hier und anderswo

Geschrieben von messitschbyburns am 29. April 2008 | Überwachung


Freiheit hier:

“Kulturstaatsminister Bernd Neumann (fordert, daß) Zugangsanbieter ihren Kunden bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen zunächst Warnbriefe schreiben. Bei deren Nichtbeachtung droht die zeitweise oder dauerhafte Kappung der Netzverbindung.”

Freiheit anderswo:

“Die große Koalition will die Bundesregierung auffordern, das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchzusetzen und der Internetzensur entgegentreten. (…) Die Koalition zeigt sich vor allem besorgt, dass bei der Kontrolle des Internet etliche Staaten mit der Verweigerung eines Zugangs zur Datenautobahn ‘auf die einfachste und effektivste Variante zurückgreifen’.”

Wenn die große Koalition die Internetsperren im Ausland anprangern, im Inland aber einführen möchte, kann sich dahinter nur eine schwungvolle Dialektik verbergen.

Vielleicht ist die geplante Sperrung des Internetanschlusses in der Bundesrepublik Deutschland eine ganz spezielle Form der Freiheit, die wir nur nicht zu würdigen wissen. Man ist frei von Informationen, hat Zeit für Frau, Kind und Hund, kann spazierengehen oder ein Buch kaufen … sofern man nicht im Buchladen auf der Black List des Innenministeriums steht, die als nächstes folgen wird und den Bürger, der sich früher mal nach einer Biographie von Osama Bin Laden erkundigt hat, fürsorglich vor sich selbst schützt und vom Buchkauf bundesweit ausschließt.

Aber auch das ist angenehm: Noch mehr Freiheit, noch mehr Spaziergänge — ach, wir gehen herrlichen Zeiten entgegen.

Denn es wird nicht bei der Internetsperre bleiben. Begibt man sich auf diesen Weg, muß man ihn konsequent zu Ende gehen. Der Aufhänger für die Sperre besteht im Bezug verbotener Ware, sogenannter Raubkopien. Das Internet ist aber weder Produzent noch Anbieter dieser Ware. Es ist, einfach ausgedrückt, nur das Transportmittel. So, wie die Deutsche Post der Transporteur einer CD mit gebrannter Musik ist, die die simplen Gemüter der Musikindustrie als Raubkopie deklarieren würden.

Der Empfänger oder Versender dieser CD müßte demnach auch als Postnutzer gesperrt werden. Er dürfte weder Post versenden noch empfangen.

Sollte diese Idee eines Tages Gesetz werden, bitten wir um reichliche Zusendung von Päckchen, auf denen dick und fett “Raubkopien! Nicht schütteln!” steht. Die Freiheit des Briefkasten von der Post des Finanzamts ist doch keine schlechte Aussicht, oder?

Man muß eben alles positiv betrachten. Sonst würde man nach der Lektüre des jüngsten Gutachtens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu Sperrverfügungen im Internet am Restverstand unserer geliebten Bundesregierung zweifeln:

“Problematischer (…) sind die durch Zugriffssperren verursachten Eingriffe in Grundrechte. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Zugangsdiensteanbieter, die Meinungsfreiheit der Content-Provider sowie die Informationsfreiheit der Nutzer.

Ein neuer verfassungsrechtlicher Schwerpunkt der Untersuchung ergab sich aus der Erkenntnis, dass die Umsetzung von Sperrverfügungen in vielen Fällen durch die Analyse der angeforderten IP-Adressen und URLs auch in das Fernmeldegeheimnis eingreift (…) Darunter fallen nach den Ergebnissen der Studie auch die Adressen und Port-Nummern, die bei den meisten Sperrtechnologien flächendeckend ausgewertet werden müssen, um den Zugriff auf bestimmte Angebote zu verhindern.

Die Eingriffsintensität von Sperrmaßnahmen bei der Analyse von dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten war weder der Öffentlichkeit noch dem Gesetzgeber ausreichend bewusst.

Das ist Deutschland: Zuerst macht die Kanzlerin einen peinlichen Jammerbrief von 200 Pappnasen zur Chefsache. Dann läßt sie ihren Kulturstaatsminister mit der frohen Botschaft antworten, die deutsche Regierung fordere Internet-Sperren für aufmüpfige Datentauscher. Und am Ende wird ihnen die blödsinnige, weil gesetzeswidrige Liebedienerei zu Gunsten der MI-Schmarotzer krachend um die Ohren gehauen:

Die geltende Rechtslage erlaubt somit gegenwärtig keine Sperrmaßnahmen, die in das von Art. 10 Grundgesetz und § 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen.”

Doch weil wir wissen, daß sich weder Merkel noch Schäuble um die geltende Rechtslage scheren, wenn sie ihren Überwachungswahn befriedigen und Lobbygruppen streicheln können, wird die geplante Internetsperre das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung teilen: Von der Bundesregierung als Gesetz erlassen, vom Verfassungsgericht zurechtgestutzt.

In der Zwischenzeit hilft nur: Fröhlich sein und singen. GEMA-frei.

2 Kommentare ↓

#1 Internet-heute » Re: Die heilige Kuh Internet - Internet als Ursache für Anstieg bei Kin… am 29.04.08 um 14:03

[…] > natürlich fliegen leider in den seltensten fällen die produzenten > > auf. und den anderen gönne ich es aber genauso, daß sie auffliegen, > > aber nicht etwa, weil sie […]

#2 Deine Anbieter im vergleich » Blog Archive » Re. Anbieter und Nachfrager - Eigentum verpflichtet am 10.05.08 um 19:08

[…] Nachfrager wird sicherlich nicht aus purer Langeweile Geld > > nachfragen sondern einen Bedarf haben. > > Ja, entweder er will Realgüter […]

Mein Kommentar: