Erinnen Sie sich an den 23. September 2005? Fünf Tage vorher fand die vorgezogene Bundestagswahl statt. Merkel löste Schröder ab, und die Linkspartei zog mit 54 Abgeordneten in den Bundestag ein. Das waren 52 Abgeordnete mehr als zur letzten Wahl — und sogar drei Abgeordnete mehr als bei den Grünen. Ein Schock.
Zu Hilfe, Frau Birthler!
Am 23. September gab Frau Birthler der Mitteldeutschen Zeitung ein Interview:
“Allein in der neu gebildeten Fraktion der Linkspartei säßen nach Aktenlage mindestens sieben bereits bekannte ehemalige Informelle Mitarbeiter (IM), sagte Birthler.”
Es wäre doch gelacht, die Fraktion der Linkspartei nicht um jene sieben Abgeordnete dezimieren und den Stasi-Geruch über die gesamte Fraktion sprühen zu können.
Zwei Tage später folgte Frau Birthlers peinlicher Rückzug:
“Birthler (stellte) klar, dass sie die IM unter den aussichtsreichen Wahlkandidaten der Linkspartei gemeint habe.”
Also keine Abgeordneten, keine Namen, keine Zahlen. Gerüchte streuen macht viel mehr Spaß. Vor allem, wenn die eigene Wiederwahl bevorsteht. Am 27. Januar 2006 wurde Frau Birthler im Bundestag von 486 Abgeordneten bei 60 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen in ihrem Amt bestätigt. Herzlichen Glückwunsch nachträglich.
Zurück zur Aktenlage.
Die Linkspartei gewinnt Mitglieder und Wählerstimmen in raschem Tempo. Nicht nur im Osten; damit hat man sich abgefunden. Auch im Westen.
Zu Hilfe, Frau Birthler!
Vor dem Cottbuser Parteitag der Linkspartei machte Frau Birthler drei Dokumente ihrer Behörde zugänglich, aus denen sich angeblich eine Stasitätigkeit von Gysi rekonstruieren ließe:
“Nach unseren Unterlagen sind diese Unterlagen die zu einem IM. Und der kann nach Aktenlage nur Gregor Gysi gewesen sein.”
Eine schriftliche Verpflichtung Gysis als IM gibt es nicht.1 Dafür ein Dokument aus dem Jahr 1986, in dem erklärt wurde, Gysi sei als IM zur Aufklärung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit nicht geeignet.
Macht nichts. Die Aktenlage, Sie verstehen …

Das Gesicht zum Gerücht.
- Sollte Gysi jahrelang gelogen und tatsächlich eine IM-Verpflichtung unterschrieben haben, spucken wir ihm bei erster Gelegenheit ins Gesicht. Nicht wegen seiner Unterschrift, sondern wegen seiner Lüge. Bis dahin gilt: In dubio pro reo. [↩]
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