
Viermal schenkte man ihr Backpfeifen, rot wie Sammet,
und weil ihr das so wohl stand und sie nichts anders mehr wollte,
hieß sie nur das Rotbäckchen.
Deutschland zwischen 2001 und 2007:
Generalbundesanwältin Monika Harms bekommt die in Berlin und Brandenburg aktive “militante gruppe”, ein geschickt agierendes Häufchen revoluzzernder Brandstifter, nicht in den Griff. Um den staatlichen Repressionsapparat zur Ergreifung der “mg” ungebremst einsetzen zu können, zog die Generalbundesanwältin den Paragraph 129a StGB als Joker und erklärte die Gruppe flugs zur terroristischen Vereinigung. Angeblich wolle die “mg” die staatlichen Strukturen zerstören, um eine kommunistische Weltordnung zu errichten.
Ganz Deutschland lachte. Der Bundesgerichtshof wurde aktiv. Es folgte ein Satz heißer Ohren für Generalbundesanwältin Monika Harms.
22.08.2007 - Backpfeife Nr. 1:
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzt den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H., der von der Generalbundesanwältin der Mitgliedschaft in der “militanten gruppe” bezichtigt wurde, gegen Auflagen außer Vollzug. Andrej H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Generalbundesanwältin legt Beschwerde ein.
25.10.2007 - Backpfeife Nr. 2:
Der Bundesgerichtshof hebt den Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej H. vollständig auf. Die Beschwerde der Generalbundesanwältin bleibt erfolglos.
28.11.2007 - Backpfeife Nr. 3:
Der Bundesgerichtshof entscheidet: Die linksgerichtete “militante gruppe” ist keine terroristische Vereinigung. Die drei noch inhaftierten mutmaßlichen Mitglieder der “militanten Gruppe” müssen unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
20.12.2007 - Backpfeife Nr. 4:
Der Bundesgerichtshof erklärt eine von der Generalbundesanwältin veranlaßte Aktion, bei der am 09.05.2007 in sechs Bundesländern insgesamt 40 Wohnhäuser und Kultureinrichtungen von Gegnern des bevorstehenden G8-Gipfels durchsucht wurden, nachträglich für rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof findet keine Anhaltspunkte dafür, daß die beschuldigten G8-Gegner — anders als von der Generalbundesanwältin behauptet — eine Terrorzelle gebildet hätten.
Dumm gelaufen, wie der Volksmund sagt. Die Generalbundesanwältin wollte die Dehnbarkeit des Terrorismusparagraphen testen und hat den Bogen ein klein wenig überspannt. Jetzt wird sie vorsichtiger sein — in der Wahl ihrer Mittel.
Am Ziel aber wird nicht gerüttelt: Einschüchterung und Ausschaltung kritischer Bundesbürger. Denn der Umbau der alten, rheinischen Bundesrepublik in das Berliner Überwachungsparadies muß geräuschlos erfolgen. Der deutsche Michel soll in den Einkaufsstraßen konsumieren, nicht demonstrieren.
Man kann ja keine Lager bauen. Noch nicht.
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