Heute möchten wir mit Ihnen einen kleinen Test duchführen, liebe Leser. Keine Bange, es wird nicht kompliziert. Brühen Sie in aller Ruhe eine Tasse Mocca Fix Gold und legen Sie ein paar Hansa-Kekse auf den Knabberteller. Nur die Ruhe, wir haben Zeit.
Sind Sie soweit? Dann nehmen Sie bitte vor dem Monitor Platz und lesen ganz entspannt den folgenden Satz:
“So wie die Gründung von Lummerland historisch begründet, notwendig und legitim war, so war es sein Recht und die Pflicht, Gefahren und Schäden für das Land und die Bürger abzuwenden.”
Ist die Aussage korrekt? Eigentlich schon, oder? Aber vielleicht ist Ihnen Lummerland zu abstrakt? Versuchen wir’s mit einem konkreten Beispiel:
“So wie die Gründung der USA historisch begründet, notwendig und legitim war, so war es ihr Recht und die Pflicht, Gefahren und Schäden für das Land und die Bürger abzuwenden.”
Was meinen Sie: War die Gründung der USA historisch begründet, notwendig und legitim? Eigentlich schon, oder? Daß die gegen das britische Parlament kämpfenden amerikanischen Siedler nach heutigem Verständnis Terroristen waren, lassen wir mal beiseite. Jetzt sind’s ja die Guten.
Und dürfen die USA Gefahren und Schäden für das Land und die Bürger abwenden? Daran wird wohl niemand zweifeln.
Bis hierher war es einfach. Jetzt wird’s knifflig:
“So wie die Gründung der DDR historisch begründet, notwendig und legitim war, so war es ihr Recht und die Pflicht, Gefahren und Schäden für das Land und die Bürger abzuwenden.”
“Oh oh”, werden Sie denken, “ist das eine Fangfrage aus dem Einbürgerungstest?” Wir können Sie beruhigen. Das ist nur ein Zitat aus einem Artikel des Autors Jan Thomsen.
Würden Sie dem Inhalt dieses Satzes zustimmen? Eigentlich schon, oder? Wir auch.
Herr Thomsen nicht. Bevor er ihn bewertet, fügt er einen zweiten Satz an:
“Jede einseitige Betrachtung der Aufklärungs- und Abwehrarbeit des MfS, ihrer Mittel und Methoden ist ohne den Zusammenhang zur tatsächlichen Bedrohungs- und Gefahrenlage für die DDR und ihre Bürger ahistorisch, einseitig und falsch.”
Beide Sätze sind Zitate von Wolfgang Schwanitz, einem Stellvertreter Erich Mielkes. Jetzt dürfen Sie kurz “Oh oh” denken.
Und nun kommt’s knüppeldick. Thomsen resümiert:
“Jene Sätze (…) stammen von Wolfgang Schwanitz (…)”
“Daran ist zweierlei typisch für einstige Hauptamtliche wie ihn: erstens der konsequent unkritische Versuch, die Repressionen des MfS als antifaschistische Notwendigkeit darzustellen. Zweitens sein Alter.”
Jene Sätze heißt beide Sätze. Der zweite Satz bezieht sich auf das MfS, zweifellos — aber der erste? Wo, bitte sehr, findet man dort einen Bezug zu Mielke?
Und nun die Kardinalfrage: Welcher Teil dieser Aussage ist konsequent unkritisch?
“So wie die Gründung der DDR historisch begründet, notwendig und legitim war, so war es ihr Recht und die Pflicht, Gefahren und Schäden für das Land und die Bürger abzuwenden.”
War die Gründung der DDR unbegründet? Die illegitime Frucht einer Ménage à Trois zwischen Pieck, Grotewohl und Ulbricht? Ein irrlichterndes Etwas mit vogelfreien Bürgern, ohne völkerrechtliche Substanz?
Eventuell liegt der zitierte Satz quer in Thomsens Magen, weil er von Schwanitz stammt. Dann wollen wir hoffen, daß Schwanitz niemals sagt: “Angela Merkel ist kein Mann.” Herr Thomsen müßte es prompt beweisen. Eine unlösbare Aufgabe.
Wir erlauben uns mal den Spaß und schicken Herrn Thomsen eine Mail, auf das er uns antworten kann. Sollten Sie, lieber Leser, männlichen Geschlechts sein, dann verzichten Sie bitte auf eine Wette der Art: “Ich rasiere mich erst, wenn Herr Thomsen reagiert hat.” Ihr Bart könnte den von Barbarossa am Kyffhäuser leicht übertreffen.
5 Kommentare ↓
Werter Herr Kollege Burns,
da ich nachweislich ein leidenschaftlicher Leserbrief-Beantworter bin, kann ich jetzt gar nicht mehr anders als zu reagieren (selbst wenn ich wollte – aber ich will ja nicht einmal…).
Kurz zur Sache: Sie kritisieren, dass ich mich mit “jene Sätze” (Plural) auf zwei Äußerungen von Herrn Schwanitz beziehe, letztlich aber nur die zweite (Singular) kritisch bewerte, denn die erste sei ja banal. Da haben Sie gut nachgezählt. Ein gutes Argument, finde ich, ist daraus aber nicht geworden.
Wie Sie nachlesen können und aus Vollständigkeitsgründen ruhig zitieren sollten, habe ich auch den Titel des Schwanitz’schen Referats (von 2004) genannt. Er lautet: “Die staatliche Sicherheit wahren, die Bürger schützen, den Frieden erhalten – das waren Auftrag und Anliegen des MfS”. Nun ja.
Ich will nicht einseitig werden, darum erlaube ich mir einfach den Hinweis, dass “Auftrag und Anliegen” des MfS aus historischer Perspektive nicht unbedingt mit Erfolg und Wirkung gleichzusetzen sind. Näheres dazu teilen gerne Opferverbände mit oder auch die Birthler-Behörde oder auch die Gedenkstätte Hohenschönhausen – auch wenn ich nicht verkenne, dass es nirgendwo unbefleckte Wahrheiten abzuholen gibt.
Insofern, verehrter Herr Kollege, ist mein zugegeben kommentierender Satz, hier argumentiere der Autor Schwanitz “konsequent unkritisch”, und zwar, wenn es denn so ein Wort gäbe, konsequent selbstunkritisch, doch wohl ausreichend gedeckt.
Oder meinen Sie nicht?
Zum Schluss will ich nur darauf verweisen, dass mein kleiner Text eine Verfassungsschutzstudie wiedergibt, in der die Organisationen, die Schwanitz und anderen Ex-Stasi-Mitarbeitern publizistische Möglichkeiten bieten, als eine Art nostalgisch-revisionistische Seniorenklubs mit angeschlossener Rentenberatung qualifiziert werden. Mit anderen Worten: als nicht immer schön, aber durchaus harmlos.
Es grüßt Sie
betont unaufgeregt
Jan Thomsen
Lieber Herr Thomsen,
zuerst einmal besten Dank für Ihre Antwort. Mein Bart ist noch keinen Zentimeter gewachsen.
Ihrer Einschätzung des zweiten Satzes “Jede einseitige Betrachtung …” wird wohl niemand widersprechen.
Ich habe aber trotz Ihrer Antwort nicht verstanden, warum der erste Satz “So wie die Gründung der DDR …” überhaupt erwähnenswert sein sollte. Er faßt lediglich Banalitäten zusammen, die kaum kritikwürdig sein dürften.
Insofern verwundert es, daß Sie Ihren Artikel mit diesem Satz einleiten. Gab es keine treffenderen Zitate aus Schwanitz’ Referat? Denn im Kontext mit dem zweiten MfS-Satz und Ihrer Zusammenfassung (”Jene Sätze …”) entsteht der Eindruck, Sie würden auch die Legitimation der Gründung der DDR und ihr Recht auf Gefahrenabwehr (d.h., das Recht des Staates zur Gefahrenabwehr, nicht das Recht des MfS) in Zweifel ziehen.
Sei es, wie es sei — wir werden jetzt das Bier kühlen und uns darauf vorbereiten, ab 20.45 Uhr als Teil der Masse die Einschaltquote des ZDF über 30 Millionen zu hieven. Oder uns auf der Fanmeile spontan verbrüdern. Mal sehen.
Viele Grüße
Jürgen Winkler
Also, lieber Herr Winkler,
noch vor dem Bruderkuss räume ich ein, dass auch die DDR ein Recht auf Gefahrenabwehr hatte. Diese Einsicht teile ich gerne mit Ihnen. Und auch über die dann doch spezielle Art der Umsetzung nach innen und außen scheinen wir nicht zerstritten zu sein.
Zu meinem Einstieg: Ich fand den historisch-materialistischen Duktus bei Herrn Schwanitz sehr schön (”notwendig”) und die darin enthaltene Konstruktion des vielzitierten antifaschistischen Gründungsmythos – mit dem die Herren vom MfS so ziemlich alles rechtfertigen, was verbrochen wurde. Schließlich ging es täglich gegen die braune Pest!
Mehr wollte ich ja gar nicht sagen.
Beste Grüße
von
Jan Thomsen
D’accord!
Bis zum nächsten Mal :-)
Viele Grüße
Jürgen Winkler
Also, einen kleinen Hinweis möchte ich mir gestatten, den ich merkwürdigerweise bei Herrn Thomsen nicht finde: Inwieweit die Gründung der DDR historisch begründet oder notwendig war, darüber läßt sich trefflich akademisch debattieren, aber eines war sie auf gar keinen Fall, nämlich legitim. Sie war nämlich nicht in freien Wahlen legitimiert. Als die Bürger der DDR erstmals frei wählen konnten, am 18. März 1990, da entschieden sie sich bekanntlich dafür, die DDR abzuschaffen. Insofern erfüllt bereits der Hinweis auf eine angebliche Legitimität der DDR den Tatbestand unzulässiger Verharmlosung und enthüllt den Ungeist Ewiggestriger.
Mein Kommentar: