Noch mal der Witz: Googles Chefdatenschützer.
Den Witz gab es auch in der Langfassung. Erzählt von Googles Chefdatenschützer (hihihi) Peter Fleischer im Gespräch mit Thomas H. Wendel in der Berliner Zeitung vom 21. Juni:
“Es gibt grundsätzlich bei Google zwei Kategorien von Daten - solche, die anonymisiert genutzt werden, um zum Beispiel die Ergebnisse von Suchanfragen zu verbessern, und solche, die personenbezogene Daten wie zum Beispiel eine gültige E-Mail-Adresse enthalten.”
“Wir nutzen die anonymisierten Daten von Suchanfragen lediglich dazu, unsere Ergebnislisten zum Nutzen der User treffsicherer zu machen.”
Jetzt die vorhersehbare Pointe. Zwei Wochen später erzählt von einem sichtbar erschütterten Thomas H. Wendel, der auf die salbungsvollen Worte von Googles Chefdatenschützer (hehehe) Peter Fleischer hereingefallen war:
“Nutzer personalisierbarer Angebote wie des elektronischen Briefkastens Google Mail könnten jederzeit ihre Daten löschen oder verändern, argumentierte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer kürzlich in der Berliner Zeitung.
Jene Daten, die durch Suchanfragen entstehen, seien sogar grundsätzlich nicht personalisiert - schließlich, so Fleischer, würden bei Suchanfragen nur mit viel Aufwand rückverfolgbare, so genannte IP-Adressen von Google festgehalten.”
Leider, leider … Die Justiz zerstörte die Legende des guten Datenschützers Google. Ein New Yorker Bezirksrichter verurteilte YouTube, das längst Teil des Google-Imperiums ist, sämtliche Logfiles der YouTube-Nutzer an den Medienkonzern Viacom herauszugeben.
Viacom verzichtet dabei auf personenbezogene Daten. Google könnte also die anyonimisierten Suchanfragen übergeben — wenn es sie denn gäbe. Thomas H. Wendel fällt vom Glauben ab:
“Dass Google nun Daten extra anonymisieren will, die laut früheren Bekundungen des Konzerns sowieso nur anonymisiert vorgelegen haben sollen, lässt nur einen Schluss zu: dass es mit Anonymisierung der Daten generell nicht allzu weit her ist bei Google.”
Nun ja. Wer an Datenschutz bei Google glaubt, dem bringt der Storch die Kinder.
Hoffentlich benutzt Thomas H. Wendel nicht auch noch Google Analytics. Den Datenschützern in Berlin und Schleswig-Holstein fiel nämlich auf, daß alle Daten, die Analytics sammelt, nicht nur vom Webseitenbetreiber einsehbar sind, sondern automatisch zu Google in die USA übermittelt werden.
Eigentlich ist das nicht erlaubt.
Uneigentlich schafft sich Google mit der weltweiten kostenlosen Verteilung von Analytics ein gigantisches Netz von Rechnern, die unablässig nach Hause telefonieren:
Nutzer XYZ hat am 01. April um 08:50 Uhr www.geileweiber.de geöffnet. Von 08:50 bis 09:43 Uhr in den Kategorien Videos und Bilder gesurft. Website um 09:44 Uhr verlassen und zu www.haemorrhoiden.net gewechselt. Dort bis 11:23 Uhr im Forum eingeloggt. Ab 11:24 Uhr bei YouTube Videos angesehen …
Die Betreiber von geileweiber und haemorrhoiden sehen nur, daß jemand um 08:50 und 09:44 Uhr auf Ihren Seiten war, aber nicht, woher er kam und wohin er entschwand.
Google sieht mehr: Die lückenlose Spur des Surfers von Website zu Website — vorausgesetzt, die Seiten nutzen Analytics.
Niemals würde eine Regierung auch nur im Traum daran denken, bei Google anzuklopfen, ob man die Datenspuren von verdächtigen Personen einsehen dürfe. Notfalls mit Hilfe eines Gesetzes. Wegen Terrorabwehr und so.
Niemals. Und wenn doch, wirft sich Googles Chefdatenschützer dazwischen. Hihihi.
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