Am Wochenende fand im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Bürgerentscheid statt. Gefragt wurde, ob die Einwohner mit der Bebauung des Spreeufers im Bereich Oberbaumbrücke einverstanden sind. Dort planen Investoren, einen der letzten freien Uferstreifen Berlins bis an den Flußrand zu bebauen.
86,8 Prozent der Abstimmenden entschieden sich gegen die Uferbebauung. Das ist zwar noch lange nicht die Mehrheit der Einwohner, aber das Quorum für die Wahlbeteiligung (15 Prozent) wurde mit 19,13 Prozent erfüllt. Wer nicht abstimmt, kann sich hinterher nicht über das Ergebnis beschweren. Auch, wenn der Bürgerentscheid für die Politik nicht bindend ist.
Nach dem 86,8-Prozent-Ergebnis gab es zwei bemerkenswerte Reaktionen.
Die nationalkonservative Presse um Tagesspiegel, Welt und BILD, immer auf der Seite der Großmogule und Investoren, stellt das demokratische Instrument des Bürgerentscheids in Frage. In einer Flut von Artikeln und Kommentaren wird angezweifelt, daß die kiffenden Kreuzberger und trinkfesten Friedrichshainer legitimiert seien, über eine Frage abzustimmen, die ganz Berlin betrifft.
Einige Adjunkte von Holtzbrinck und Springer gehen einen Schritt weiter. Sie fordern eine Erhöhung des Quorums der Wahlbeteiligung. Vermutlich so hoch, daß es nicht erfüllt werden kann. Die Erinnerung an die Parole “Enteignet Springer” und die Angst vor einem Bürgerentscheid “Enteignet Holtzbrinck” sitzt offenbar tief in den Schädeln von schreibenden Kommissbroten wie Hermann Rudolph.
Auf der gleichen Seite — ebenfalls in herzlicher Abneigung gegen das abstimmende Volk –, aber mit anderen Forderungen wüten die Investoren. Sie beanspruchen jeden Meter bis zur Spree und drohen mit mehr als 165 Millionen Euro Schadenersatz, einem spezialisierten Rechtsanwalt und langjährigen Klagen. Das übliche Grollen also, das aber den als entsetzlichen Hasenfuß bekannten Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) tief beeindrucken wird. Schulz ist unlängst vor den Hausbesetzern des Bethanien in die Knie gegangen, die ein erfolgreiches Künstlerhaus vertrieben. Der Mann hält dem Blick eines Rechtsanwalts keine drei Sekunden stand.
Die Investoren spielen aber noch eine andere Trumpfkarte aus:
“Neben dem wirtschaftlichen Schaden, der durch die geringeren Bauflächen bei einer neuen Planung entstehen würde, soll auch der ‘Vertrauensschaden monetär eingefordert werden’.”
Das ist eine nette Formulierung. “Monetärer Vertrauensschaden” klingt zwar wie “Irreparabler Dachschaden”, aber wir merken sie uns trotzdem für die nächsten Wahlen. Denn als Bürger, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden der FDGO stehen, vertrauen wir den Wahlprogrammen unserer Kandidaten.
Wenn uns z.B. eine Partei an die Wahlurne lockt, indem sie sagt: “Mit uns wird die Mehrwertsteuer nicht erhöht”, und die gleiche Partei kurz nach der Wahl die Mehrwertsteuer erhöht — dann wollen wir unseren spezialisierten Rechtsanwalt mit dem Gang zum Gericht beauftragen, um den Vertrauensschaden monetär einzufordern.
Wir wissen zwar noch nicht, wie hoch die monetäre Entschädigung für das erschütterte Vertrauen in die Politik sein wird, aber unser spezialisierter Rechtsanwalt wird die Sache schon deichseln.
Mit der monetären Entschädigung kaufen wir einen Baum und pflanzen ihn ans Spreeufer. Direkt vor das Fenster eines Investors.
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