Mögen Sie Werbung?

Geschrieben von messitschbyburns am 22. Juli 2008 | Internet


Vermutlich nicht. Oder nur als Pinkelpause im FilmFilmFilm. Und wenn Ihnen die Werbung zu blöd wird, stellen Sie den Fernseher ab.

Mit unaufgeforderter Mailwerbung geht das nicht. Die ist wirklich übel. Die befällt vor allem gewerblich genutzte Websites wie eine Pest, die man nie wieder los wird. Man könnte sich davor schützen, indem man seine Mailadresse nur sparsam weitergibt. Also nicht dick und fett auf die Website schreibt.

Der Bundesgerichtshof sieht das ähnlich:

“Zwar genießen laut BGH gewerbliche Anbieter - ebenso wie private Verbraucher - grundsätzlich Schutz gegen Fax- oder Mailwerbung, die ihnen ohne ihre Einwilligung zugeschickt wird.

Beziehen sie sich aber auf den Geschäftsbetrieb der Firma, sind solche Werbesendungen nicht wettbewerbswidrig.”

“Moment”, werden Sie sagen, “ich muß doch mein Einverständnis erklären, bevor mir jemand Werbung mailen darf.”

Ja, sagt der BGH — als Privatperson. Aber nicht als Unternehmer:

“Wenn ein Unternehmen seine Nummer oder die Mailadresse im Telefonbuch oder auf der eigenen Homepage veröffentlicht, stimmt es damit zugleich stillschweigend der Zusendung von Angeboten zu.”

“Kein Problem”, werden Sie sagen, “dann lösche ich noch heute die Mailadresse von meiner Website. Keine Mailadresse, keine stille Zustimmung.”

Das klingt logisch. Doch hier herrscht das Teledienstegesetz (TDG).

TDG, § 6, Allgemeine Informationspflichten:

“Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

(2) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.”

Paragraph 6 schreibt noch viel mehr vor. Das deutsche Impressum ist eine geschwätzige elektronische Selbstauskunft mit Name, Anschrift, Telefon, Fax, Steuernummer, Handelsregisterauszug … und eben auch der Mailadresse.

Der Europäische Gerichtshof wird vermutlich einiges ändern und den ganzen Schnodder rauswerfen, der für deutsche Websites Pflicht ist — bis auf die Mailadresse:

“[…] dass die Internetseite zumindest die Adresse der elektronischen Post enthalten muss.”

Die Mailadresse ist und bleibt also eine Pflichtangabe auf jeder gewerblichen Website, egal, ob der Europäische Gerichtshof die deutschen Vorschriften lichtet oder nicht.

Versuchen wir eine Zusammenfassung:

Weil die Mailadresse auf einer gewerblichen Website veröffentlicht wird — wie es der Gesetzgeber verlangt –, schlußfolgert der BGH eine stillschweigende Zustimmung zur Zusendung von Mailwerbung, weil die Mailadresse auf einer gewerblichen Website veröffentlicht wird — wie es der Gesetzgeber verlangt.

Vielleicht sollte man diesen Satz in Kreisform schreiben, wie eine Katze, die sich in den Schwanz beißt, und dann den Bundesrichtern auf den Tisch legen und sie höflich bitten: “Denken Sie noch mal in Ruhe darüber nach. Schützen Sie auch gewerbliche Websites vor unaufgefordert gemailtem Werbedreck. Vielen Dank.”

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