Möglicherweise ist sie für 99 Prozent unserer Leser ein alter Hut, aber weil sie so herrlich absurd ist und zur Zeit einen US-Richter auf Trab hält, soll auch der letzte Unkundige die Geschichte vom Prinz und dem Windelknaben erfahren. Sie ist einfach zu schön.
Die Internet-Schnüffler von Universal fanden 2007 auf YouTube ein privates 30sekündiges Video. Darauf konnte man sehen, wie sich der dreizehn Monate alte Holden Lenz an einem Lauflerngerät durch die Küche schiebt und mit dem gewindelten Hintern wackelt. Dazu klirrt reichlich undeutlich Let’s Go Crazy von Prince. Mit sehr viel Phantasie könnte man sagen: Baby Holden tanzt zum Soundtrack von Prince.
Die Plattenfirma von Prince verklagte die Mutter des Windelknaben. Die wehrte sich erfolgreich, und das Video ist wieder online.
Das Video war so privat, wie es nur geht. Mutter Lenz fand es ulkig, ihren Holden tanzen zu sehen, und teilte das der ganzen Welt mit. Mehr steckte nicht dahinter. Wer sich nicht die Birne mit Dollarzeichen zugetackert hat, sieht das auf den ersten Blick.
Die Geschichte ist trotz ihrer bedingten Aktualität erzählenswert, weil sie zeigt, wohin die Reise geht. Urheberrechte werden nicht nur radikal ausgereizt, sondern willkürlich eingeklagt. Das Verbot, ein privates Küchenvideo bei YouTube zu veröffentlichen, ist eine so drastische Ausweitung des Urheberrechts, daß das Verbot des Singens oder Pfeifens eines Songs nicht mehr lange dauern kann.
Zum Beispiel auf dem Fußballplatz. Die WM- und EM-Tickets und die Dauerkarten der Bundesliga sind personalisiert. Auf den Tickets könnten die Titel jener Schlachtlieder aufgelistet werden, deren Rechte mit dem Ticketkauf abgegolten sind. Gefällt es den Fans der Südkurve, ein nicht autorisiertes Lied zu singen, folgt die Abmahnung. Dank Personalisierung sind ihre Namen bekannt.
Wenn nun EMI zu den Fußball-Sponsoren zählt und nicht Warner Brothers, muß der Fan eben auf Seven Nation Army von den White Stripes verzichten und dafür Grönemeyers Zeit, daß sich was dreht singen.
Let’s Go Crazy? Yes, Indeed!
Normalerweise schützt die Doktrin des Fair Use Menschen wie Familie Lenz vor den schrankenlosen Abzockereien der Musikindustrie. Mit Fair Use sollen in den USA Bagatellfälle wie der des tanzenden Holden vor Klagen bewahrt werden. Das rüde Vorgehen von Universal zeigt aber, daß die Konzerne bemüht sind, Fair Use auszuhöhlen und Stück für Stück zu kippen.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verklagte deshalb Universal wegen Mißbrauchs des US-Copyrights. Diese Klage wird zur Zeit verhandelt. Dabei geht es um mehr als um den tanzenden Holden.
Sollte Universal gewinnen, sind sämtliche Familienvideos, in denen ein Brautpaar mit Abba den Tanz eröffnet, ein goldenes Hochzeitspaar noch einmal zu Roy Black walzert oder eine gesellige Skat-Runde gefilmt wird, die im Hintergrund eine Best of von Frank Zander laufen läßt, ein Fall für Abmahnanwälte und Richter — sobald die Videos im Internet zu sehen sind. Auch auf privaten Seiten.
Und selbst dann, wenn viel später vor Gericht Fair Use bestätigt wird und das Video wieder online gehen darf. Die Musikindustrie möchte sofort sperren. Sie hofft auf die Selbstzensur und die Angst der User vor Prozessen, wenn erst eine Säuberungswelle durchs Internet fegte und einige tausend tanzende Babys verbannte.
Vor Jahren hieß es, die Musikindustrie müsse furchtbar leiden, weil ihre gute Ware im Internet umsonst verteilt wird. Gesetze sollten her, um das zu unterbinden.
Die Gesetze sind nun da, aber die Umsätze steigen immer noch nicht. Wer ist schuld?
Universal sagt: Menschen wie Mutter Lenz, die Prince um seine Tantiemen betrügen. Holden tanzt, und Prince guckt in die Röhre.
Die EFF sagt: Ein Familienvideo ist ein Familienvideo, und Prince ist Prince. Beide haben nichts miteinander zu tun.
Richter Jeremy Fogel wird ein Kapitel Rechtsgeschichte schreiben. So oder so. Wir hoffen natürlich auf so.
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