Die Ministerin für Wahrheit und nichts als die Wahrheit, Marianne Birthler, verkündete am 22. Mai 2008 — kurz vor dem Cottbuser Parteitag der Linkspartei — in der “heute”-Sendung des ZDF:
“In diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.”
“Dieser Fall” ist ein IM-Bericht über Robert Havemann aus dem Jahr 1978, den Birthler Gysi zuschreibt. Gegen die Verbreitung dieser Behauptung im ZDF wehrte sich Gysi vor dem Hamburger Landgericht. Anfang Juli urteilte das Gericht zugunsten des ZDF.
Gysi zog in nächster Instanz vor das Hanseatische Oberlandesgericht — und gewann. Das Gericht verbot dem ZDF die Weiterverbreitung der Behauptung Birthlers, Gysi habe im Fall des früheren DDR-Kritikers Robert Havemann “willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet”. Das ZDF stellte die Internetseite, auf der Ministerin Birthler zitiert wurde, inzwischen offline.
Bei einer in Deutschland so populären und polarisierenden Person wie Gysi sollte die Veröffentlichung beider Entscheidungen ein medialer Routinevorgang sein, zumindest als Nachdruck der Agenturmeldungen. Aber im Fall Gysi vs. ZDF (und damit vs. Birthler) kann man eine interessante Beobachtung machen.
Die IM-Vorwürfe Birthlers gegen Gysi und die erste gerichtliche Entscheidung, in der Gysi vor dem Hamburger Landgericht unterlag, wurden in den Medien flächendeckend und ohne Verzögerung verbreitet, flankiert von einer erstaunlichen Flut an Kommentaren und Folgebeiträgen. Wie ein gefundenes Fressen, das man gern mitnimmt, weil man immer wieder danach sucht.
Tenor: Grandioser Sieg für die Meinungsfreiheit, verheerende Niederlage für Gysi.
Der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und ideologisch motivierter Vorverurteilung bereitete keinem Redakteur schlaflose Nächte. Die Delegitimierung des Ostens über gezielte Nadelstiche in die Voodoopuppe Gysi wird unverdrossen fortgesetzt, erst recht vor der Bundestagswahl 2009. Man schlägt den Sack und meint den Esel. Seit 19 Jahren, und ein Ende ist weder in Sicht noch erwünscht.1
Schaut man sich nun die Beiträge einiger Leitmedien zum vorläufigen juristischen Sieg Gysis über das ZDF an (das ZDF wird vor Gericht Widerspruch einlegen), dann erlebt man eine Überraschung. Wo sich vor vier Wochen Kommentatoren drängelten, um als Erste auf Gysi und den stasi-verseuchten Osten einzuprügeln, zuckt man jetzt zurück.
Man schluckt und würgt und verdaut. Man wird einsilbig oder schweigt. Konsequenterweise nicht nur in ein oder zwei Blättern, sondern wiederum flächendeckend.
Ist Deutschlands Presse überall gleich? Keineswegs. Im Wetterbericht unterscheiden sich die Zeitungen in München und Hamburg gewaltig.
Und in ihren Sonderbehandlungen des Falls Gysi. Denn nicht jedes Organ deutscher Meinungspflege brachte es übers Herz, sich überhaupt mit dem Urteil zu befassen.
Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, STERN und ZEIT (jeweils online) verzichteten darauf, ihre Leser über das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu informieren.
Macht nichts. Keine Meinung ist auch eine Meinung.
Auf SPON, Deutschlands größtem Nachrichtenportal, brauchte die Redaktion einen Tag, um den Schock zu verarbeiten. Am 01.08.2008 meldete SPON endlich, daß Frau Birthler ihre IM-Behauptung nicht zurückzieht. In diesem Artikel wird quasi nebenbei erwähnt, daß vor Gericht eine neue Entscheidung zugunsten Gysis gefallen war. Als eigenständige Meldung war der Redaktion diese Entscheidung keine Zeile wert.
Als das Hamburger Landgericht sein Urteil über Gysis Niederlage gegen das ZDF veröffentlichte, stellte SPON die Meldung noch am gleichen Tag online: Am 02.07.2008 um 18:22 Uhr.
Eine Sonderrolle nimmt die Berliner Zeitung ein. Sie druckte am 01.08.2008 eine redaktionell bearbeitete Agenturmeldung über die Hamburger Entscheidung. Gleichzeitig konterkarierte die Redaktion den für Gysi positiven Gerichtsentscheid mit einem banalen Trick aus der Wundertüte für schlichte Gemüter.
In der gleichen Spalte — direkt unter der Gysi-Meldung, nicht zu übersehen — lancierte die Redaktion einen kurzen Bericht über einen vogtländischen IM, der sich nicht länger dagegen wehrt, als IM geoutet zu werden.
Die Redaktion stellte damit die Überschriften “ZDF unterliegt Gysi in Stasi-Verfahren” und “IM lässt sich enttarnen” gegeneinander — “Verbockter IM” gegen “Einsichtiger IM”. Demagogie für Dumme.
Wir haben die Artikel der Online-Ausgaben einiger unabhängiger Medien zu den Vorwürfen Birthlers vom 22. Mai im ZDF und zu beiden Urteilen im Fall Gysi vs. ZDF zusammengestellt. Merkwürdigerweise scheint es ein Nord-Süd-Gefälle zu geben. Je weiter südlich eine Zeitung angesiedelt ist, desto größer ist ihr Bedürfnis, sich mit Gysi zu befassen.
Im Folgenden zitieren wir nur die Überschriften. Um den Überblick zu erleichtern, haben wir die Beiträge zur jüngsten Entscheidung (pro Gysi) grün markiert.
Raten Sie mal, welche Farbe dominiert.
Welt:
02. August 2008:
Birthler bleibt bei ihren Vorwürfen gegen Gregor Gysi
01. August 2008:
Gysi siegt vor Gericht gegen Marianne Birthler
03. Juli 2008:
Stasi-Vorwurf – Plötzlich ist Gysi verwundbar
03. Juli 2008:
Gysi scheitert wegen Stasi-Vorwürfen erneut vor Gericht
27. Juni 2008:
Erich Honecker - doch nicht IM! Gysi auch nicht?
27. Juni 2008:
Birthler soll Gysis Akten neu durchforsten
26. Juni 2008:
Birthler darf behaupten, Gysi habe an Stasi berichtet
30. Mai 2008:
Gysi versucht sich zum Märtyrer zu stilisieren
Süddeutsche Zeitung:
05. Juni 2008:
Deckname “Notar”
05. Juni 2008:
Birthler legt neue Akte vor
29. Mai 2008:
Wie er wurde, was er ist
29. Mai 2008:
Immunitätsausschuss will Birthler hören
28. Mai 2008:
Vorwürfe, Klagen und Verteidigungen
28. Mai 2008:
Er kam, sprach – und ging
28. Mai 2008:
Der einsame Kampf gegen die Akten
28. Mai 2008:
Lafontaine fordert Birthlers Entlassung
27. Mai 2008:
Der Anti-Aufklärer
24. Mai 2008:
Nichts hören, nichts sehen
23. Mai 2008:
Unbequeme Gespräche
Frankfurter Allgemeine Zeitung:
31. Juli 2008:
Gysi setzt sich gegen ZDF durch (noch kein Link verfügbar)
02. Juli 2008:
Gysi scheitert mit Eilantrag gegen ZDF
16. Juni 2008:
Unterlagen ohne „fehlenden Schlussstein“
01. Juni 2008:
„Grüßen Sie den Genossen Erich von mir“
30. Mai 2008:
Der Stasi-Verächter
29. Mai 2008:
„Brauchte keine Kontakte zur Staatssicherheit“
29. Mai 2008:
Eine Lektion, kein Urteil
28. Mai 2008:
Havemanns „Postbote zum ZK“
28. Mai 2008:
Marianne Birthler — Mehr als eine Archivarin
FOCUS:
02. August 2008:
ZDF gibt sich nicht geschlagen
31. Juli 2008:
Gysi gewinnt gegen ZDF
02. Juli 2008:
Erneute Niederlage Gysis im Kampf gegen vermeintliche Stasi-Vergangenheit
02. Juli 2008:
Gysi verliert vor Gericht gegen ZDF
07. Juni 2008:
Gysi weiß es besser
05. Juni 2008:
Birthler erläutert Gysi-Akten
02. Juni 2008:
Gregor Gysi – der perfekte Wendehals
30. Mai 2008:
Gysi soll geächtet werden
30. Mai 2008:
Gysi als Volksvertreter nicht mehr tragbar
30. Mai 2008:
Birthler zeigt Linken die Stirn
29. Mai 2008:
Entscheidung über neues Überprüfungsverfahren gegen Gysi bleibt aus
28. Mai 2008:
Streit um Stasi-Akten eskaliert
28. Mai 2008:
Gysi im Bundestag zu Rücktritt aufgefordert
28. Mai 2008:
Union und SPD fordern Niederlegung aller Ämter von Gysi
26. Mai 2008:
Wut und Ärger über Spitzeleien
24. Mai 2008:
Experten sehen Gysi schwer belastet
24. Mai 2008:
Gysi arbeitete der Stasi zu
23. Mai 2008:
Gysi eng mit DDR-Regime verstrickt
Spiegel Online:
01. August 2008:
Birthler bleibt bei ihren Aussagen zu Gysi
02. Juli 2008:
Hamburger Landgericht lässt Gysi abblitzen
07. Juli 2008:
Strategie gescheitert
26. Juni 2008:
Birthler soll erneut gegen Gysi recherchieren
STERN:
11. Juni 2008:
Kein Pardon für Stasi-Mitarbeiter
30. Mai 2008:
Darf Birthler öffentlich anklagen?
29. Mai 2008:
Zur Sache, Herr Gysi!
28. Mai 2008:
Wenn Herr Gysi leise wird
28. Mai 2008:
“Nur Gysi kann der IM gewesen sein”
ZEIT:
02. Juni 2008:
Jagdeifer und Verweigerung
29. Mai 2008:
Schuldig oder nicht?
24. Mai 2008:
Lafontaine verteidigt Gysi
Tagesspiegel:
04. Juli 2008:
Gysis Kampf
02. Juli 2008:
Gregor Gysi verliert erneut gegen ZDF
27. Juni 2008:
Suchauftrag Birthler
27. Juni 2008:
Formalie mit Folgen
26. Juni 2008:
Birthler darf Gysi Stasi-Arbeit unterstellen
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