Bushido!

Geschrieben von messitschbyburns am 10. August 2008 | Bushido, Filesharing, Immer wieder sonntags, Urheberrecht


Du bist der Held! Das Vorbild!

Eben noch haben wir dich gefeiert, und schon geht die Party weiter! Du bist so klug! Du bist die Summe aller Helden!

Du wohnst in Berlin, hast aber deine Klage gegen die renitenten Schmarotzer, die dich per Internet um dein Vermögen prellten und dir einen unschätzbaren, in Zahlen kaum zu fassenden Schaden zufügten, beim Düsseldorfer Landgericht eingereicht. Das ist erlaubt.

Wenn es in Deutschland Stunk gibt wegen Internet und so, dann darf man sich das Gericht aussuchen, vor dem man seinen Gegner fertigmacht, ausknockt, knechtet, knebelt und bis an sein Ende bluten läßt. Denn das Internet hat sich nicht wie eine ordentliche deutsche GmbH mit Gewerbeschein und Handelregistereintrag angemeldet, sondern ist an jedem Ort frei verfügbar. Deshalb gibt es für das Internet kein zuständiges Gericht.

Wir wußten, daß die Düsseldorfer Richter dafür berüchtigt bekannt sind, bei Delikten wie dem Diebstahl solch herrlichen Liedgutes wie deinen musikalischen Reflektionen über das Werden und Wachsen junger Menschen überwiegend auf der Seite der Inhaber, Besitzer, Verwalter und Verwerter aller Rechte stehen. Also auf deiner Seite.

Uns war aber nicht bekannt, daß deine Klage in Berlin keine Chance gehabt hätte. Die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker lehnt es ab, in Fällen wie deinem zu ermitteln:

“Wir in Berlin lehnen […] als eine der ersten Staatsanwaltschaften die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein.”

Eine Unverschämtheit! Kennt die Dame nicht das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte? Dort steht schwarz auf weiß:

Die Anwälte der Musikindustrie können Daten von Nutzern der Tauschbörsen nur dann ohne Hilfe von Staatsanwälten direkt beim Provider erfragen, wenn ein Richter einen gewerblichen Hintergrund bestätigen kann.

Und was sagt die offenbar rechtsunkundige Oberstaatsanwältin?

“Der normale Tauschbörsennutzer, der Film- und Musikdateien sammelt und anbietet, tut das […] ohne Gewinnabsichten. Deshalb hat die Musikindustrie in diesem Fall keinen Anspruch, den Provider zu fragen, wer hinter einer IP-Nummer steckt.”

Hohoho! Wo kommen wir denn hin, wenn wir die Diebe und Halunken erst um Aufklärung bitten sollen, ob denn der verbrecherische Download einen gewerblichen Hintergrund besitze?

Was gewerblich ist, bestimmt der Rechteinhaber. Und im Zweifelsfall hat zu gelten: Alles ist gewerblich!

Das Fräulein von der Staatsanwaltschaft wird noch frecher:

“Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.”

Da schlage doch der Blitz drein! Jetzt werden sich die Stehler und Hehler ins Fäustchen lachen, die in Düsseldorf mit der gleichen Ausrede punkten wollten: “Unser WLAN wurde mißbraucht, wir können nichts dafür!”

Nix da! Störerhaftung für alle! Jeder ist ein Störer!

“Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung.”

Grundrechte? Was für Grundrechte? Es gibt nur vier Rechte: Mein Album, mein Song, mein Text, mein Profit. Zusammengefaßt in einem einzigen Grundrecht: Alles meins.

Doch unsere sogenannte Oberstaatsanwältin hat Mitleid mit dem Diebsgesindel:

“Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten.”

Ja, wo leben wir denn? Im Paradies der Gammler und Datensauger? Wofür gibt es wohl Gesetze, wenn sie nicht der Abschreckung dienen, Verehrteste? Ab in den Gulag mit diesem moralisch verlotterten Pack! Dann wollen wir doch mal sehen, ob das Rentnerpärchen immer noch Fettlebe machen will auf Kosten des großen Wortkünstlers Bushido!

“Die erwähnte Rechnung1 geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden.”

Virtueller Schaden! Das ist die Argumentation der Nassauer! Die Musikindustrie hat bewiesen, daß jeder einzelne heruntergeladene Song im Laden für harte Euros gekauft worden wäre! Das ist bewiesen!!!

Frau Staatsanwältin! Sie haben keinen virtuellen, sondern einen echten Schaden im Oberstübchen! Ihretwegen resignieren schon die ersten Rechtsanwälte und verzichten auf Anzeigen!

“Wir merken einen deutlichen Rückgang. 2007 war eines der Jahre mit den stärksten Eingangszahlen, da hatten wir etwa 300 bis 320 Neueingänge monatlich. Heute sind es hingegen nur noch 160 bis 170 Anzeigen pro Monat.”

Würden Sie, Frau Oberstaatsanwältin, bitte auch an die Anwälte denken? Wovon sollen die denn leben, wenn sie nicht mehr Massenabmahnungen rausschicken können, mit Rechnungen über 1000 Euro? Haben Sie denn kein Gefühl für das Elend, den Absturz und die Verarmung dieser hochqualifizierten, sympathischen Rechtsvertreter? Gibt es denn nicht genug Menschen, die von Hartz IV leben müssen?

Bushido! Mach was!

“Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen.”

Rechtsstaat für Diebe! Uns schwillt der Kamm! Aber es kommt noch schlimmer!

“Mir wäre am liebsten, wenn der Gesetzgeber vorgeben würde, dass wir bei Privatklagedelikten wie der Tauschbörsennutzung keine Auskünfte von Providern einholen dürfen, weil sie unverhältnismäßig sind, dann hätten wir Klarheit.”

Absetzen! Sofort absetzen, diese vermutlich selbsternannte Oberstaatsanwältin! Diese Frau ist untragbar! Wundervolle Menschen und sensible Künstler wie unseren Bushido möchte sie per sanktioniertem Kunstdiebstahl enteignen!

Da zeigt sich die Fratze des kryptokommunistischen rot-roten Kuschelsenats. Wohlfahrt für alle! Auf Kosten der Leistungselite! Schaffen Sie doch gleich das Geld ab, Frau Junker! Führen Sie den Kommunismus ein! Gehen Sie doch nach drüben!

Bushido, wir stehen dir bei!

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Noch lacht die Oberstaatsanwältin.
Aber Bushido weiß, wo sie wohnt.

  1. Die von den Generalstaatsanwaltschaften vorgeschlagene bundesweit einheitliche Linie, nach der IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden müssen. []

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