Aus, aus, aus! Aus! Das Spiel ist aus!

Geschrieben von messitschbyburns am 07. August 2008 | Filesharing, Urheberrecht


Entschuldigung, liebe Leser. Wir haben uns gleich wieder im Griff. Nur einmal noch:

Aus, aus, aus! Aus! Das Spiel ist aus!

Jetzt geht’s wieder.

Die Anzeichen verdichten sich, daß die Abmahnanwälte der Musikindustrie mit ihren Massenstrafanzeigen gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen gewaltig überzogen haben.

Statt die Staatsanwaltschaften zu zwingen, tausende Anschlussinhaber von dynamisch vergebenen IP-Adressen zu ermitteln, drehen die Generalstaatsanwälte den Spieß um. Sie empfehlen ihren Staatsanwaltschaften, bei privat getauschten Dateien1 wie Musik und Filmen nicht mehr zu ermitteln.

Das hat zwei Gründe.

Zum einen ersticken die Staatsanwälte schon lange in einem Tsunami aus Strafanzeigen. Die Abmahnanwälte verdienen sich mit jedem Vordruck plus Screenshot der IP-Adresse so viele goldene Nasen wie vor ihnen nur die importierten Bestverdiener der Treuhandanstalt. Dieses Dukatenscheißermodell dehnten die Abmahnabzocker bis zum Exzess. Aber der Krug geht nur so lange zum Brunnen, bis er bricht. Jetzt ist er zerbrochen.

Zum anderen tritt am 01. September das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums in Kraft. Danach können sich Rechteinhaber direkt an Provider wenden, wenn sie die Identität von Musikfreunden erfahren möchten. Staatsanwälte müssen nicht mehr kontaktiert werden. Das klingt wie ein doppelt vergoldeter Freibrief für Abzocker und Abmahner, hat aber zwei Haken: 1. muß ein Richter die Herausgabe der Identität hinter einer IP-Adresse anordnen, und 2. warten wir mal ab, wie die Richter reagieren, wenn die Abmahner der Musikindustrie ihren Tsunami von den Staatsanwälten auf sie umleiten.

Ist das nicht ein Grund für einen gepflegten Herbert Zimmermann? Aber ja! Stellen Sie sich ans offene Fenster und rufen Sie ganz laut:

Aus, aus, aus! Aus! Das Spiel ist aus!

Wenn Ihre Nachbarn verwundert bei Ihnen klingeln, laden Sie sie ein. Kochen Sie Kaffee, stellen Sie eine Schale würziger Space Cakes auf den Tisch und erzählen Sie die gute Nachricht. Nach dem zweiten Cake, wenn Sie in Kicherstimmung sind, haben wir einen Partykracher für Sie.

Lesen Sie Ihren Nachbarn einen Artikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vor. Er stammt von einer Frau, die sich Miriam Betancourt nennt. Sie empört und echauffiert sich derart über die Staatsanwälte, daß man sich um ihre Gesundheit sorgen müßte, wenn sie einem nicht völlig schnuppe wäre. Die Überschrift lautet: “Justiz kapituliert vor Raubkopierern”.

Nein, wir wollen nichts verraten. Lesen Sie, lachen Sie. Und nachdem Sie Ihre Lachtränen getrocknet haben, gönnen Sie sich und Ihren Nachbarn einen Nachschlag.

Die Frau, die sich Miriam Betancourt nennt, schrieb einen Kommentarzum eigenen Artikel. Ja, wo gibt es denn so was? In Kölle! Dort, wo Alfred Neven DuMont als Berlusconi vom Rhein herrschen darf und mit der Film-, TV- und Musikindustrie verschwippt und verschwägert ist.

Haben Sie den Kommentar gelesen? Köstlich, nicht wahr? Wissen Sie, auf welchem Fachgebiet die Frau, die sich Miriam Betancourt nennt, bewandert ist? Sie glauben, im Strafrecht, Urheberrecht oder Onlinerecht? Das glaubten wir auch.

Bis wir auf Ihre Homepage stießen: “Purpur Küche - Gesundheit aus dem Kochtopf”

Aus, aus, aus! Aus! Das Spiel ist aus!

Für den Fall, daß Sie noch einen dritten Space Cake naschen und sich in heiter aufgeräumte Stimmung versetzen möchten, versprechen wir Ihnen ein besonderes Schmankerl. Wollen Sie? Gut. Versprochen ist versprochen.

Am gleichen Tag, an dem die Empfehlung der Generalstaatsanwälte veröffentlicht wurde, druckte die Hamburger Morgenpost einen furchterregenden, grimmigen Artikel: “Downloads Spaß mit Risiko!” Darin beschreibt ein Mann, der sich Christoph Heinemann nennt, die Strafen für Musikfreunde, die ihre liebste Musik online mit anderen Musikfreunden tauschen, mit solch flammenden Worten, als müßte er Dantes Inferno nacherzählen.

“Wer ’saugt’, macht sich sofort strafbar.”

“Für ein einziges Lied könnten Plattenfirmen mit gutem Recht schon bis zu 3000 Euro Schadensersatz verlangen.”

“Fast immer wird auch die Staatsanwaltschaft von den Medienkonzernen eingeschaltet, egal ob man ‘nur’ herunterlädt oder die Daten auch verbreitet. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft!

Und so weiter und so fort.

Wissen Sie, wie der Herausgeber der Hamburger Morgenpost heißt? Josef Depenbrock. Genau der Depenbrock, der auch Herausgeber und Chefredakteur der Berliner Zeitung ist.

Was glauben Sie, wie lange es dauern wird, bis dort Jakob Schlandt sein Kleines Neoliberales Handbuch aufschlagen wird und einen ähnlich fundierten Artikel als sogenannte Analyse im Wirtschaftsteil der Berliner Zeitung unterbringt? Einen Tag, zwei Tage? Oder erst nach seinem Urlaub?

Vielleicht ist ja der Tagesspiegel schneller. Der ebenfalls mit diversen Medien verschwippte und verschwägerte Holtzbrinck dürfte über die Empfehlung der Generalstaatsanwälte nicht weniger schockiert sein als Neven DuMont.

Lassen wir uns überraschen. Haben Sie noch einen Space Cake?

  1. Gewerbliche Downloads werden nach wie vor verfolgt. Die kommen aber wesentlich seltener vor. Die Masse der Freunde guter Musik will einfach nur gute Musik mit Freunden teilen. Zum Beispiel, weil es gute Musik ist, die man im Laden nicht mehr kaufen kann. Dank der Verluderung der Backkataloge der Plattenkonzerne. []

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