“Der Datenschutz ist unabhängig”

Geschrieben von messitschbyburns am 01. September 2008 | Datenschutz


Dem Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, ist die Hutschnur geplatzt. Er fordert nichts Geringeres als die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten von jeglicher vorgesetzten Behörde.

Das klingt geradezu revolutionär. Denn in acht Bundesländern ist der Datenschutz immer noch in die Landes- und Innenverwaltungen integriert. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz unterliegt sogar der Dienstaufsicht des Innenministers und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.

Und?, fragen Sie sich möglicherweise, Wayne?

Lassen Sie uns eine kleine Komödie erzählen.

Im Jahr 2005 erstritt Holger Voss im Prozeß gegen T-Online das Verbot der Speicherung dynamisch zugewiesener IP-Adressen. Dem Prozeß ging die Klage eines anonymen Stinkers voraus, der Holger Voss in einem Forum auf Telepolis provozierte und, nachdem Voss sarkastisch reagierte, bei Gericht wegen Volksverhetzung anzeigte.

Der Staatsanwalt deckte nicht die Anonymität des Stinkers auf, sondern ermittelte mit dem Jagdtrieb eines deutschen Teckels gegen Holger Voss. Er ließ sich von T-Online die Verbindungsdaten geben, um nachweisen zu können, daß Voss am Tag xx um yy Uhr jene Antwort auf Telepolis gepostet hatte, die der anonyme Stinker zur Anzeige brachte.

Voss wurde freigesprochen und zeigte seinerseits T-Online an. Denn Voss besaß eine Flatrate. Bei einer Flatrate müssen keine sekundengenauen Verbindungsdaten gespeichert werden, um die Rechnung zu erstellen. Flat ist flat.

Holger Voss fragte sich: Wofür speichert T-Online meine Verbindungsdaten bis zu 80 Tage nach Rechnungslegung, wenn die Daten zur Abrechnung gar nicht benötigt werden?

Der Richter stellte sich die gleiche Frage und erklärte die Aufbewahrung der dynamisch vergebenen IP-Adressen über das Datum der Rechnungslegung für unzulässig.

Denn im Telekommunikationsgesetz (TKG) steht:

  • “§ 96 (2): Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten oder für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.”

“Unverzüglich” ist ein juristischer Kaugummibegriff, aber 80 Tage sind gewiss länger als unverzüglich.

Seit Anfang 2007 ist bekannt, daß die in T-Com umbenannte Telefongesellschaft die dynamisch vergebenen IP-Adressen ihrer Kunden nach sieben Tagen löscht. Das klingt besser als nach 80 Tagen. Aber sind sieben Tage “unverzüglich”?

Ja, sagte T-Com am 20. Februar 2007:

“Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.”

Und am 29. August 2008 schrieb Heise:

“Bei Flatrates im Internet haben Bürgerrechtler eine deutlich kürzere Datenhaltung durchgesetzt. Sie beträgt in Absprache mit Datenschützern sieben Tage.”

Wir können das Wort “Datenschützer” konkretisieren. Der oberste heißt Peter Schaar. Seine Website finden Sie in den Untermenüs der Seite des Bundesministers des Innern. Also auf der Seite des Demokratiefeindes Schäuble.

Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Mann, der den Datenschutz in Deutschland strangulieren will, beaufsichtigt und bezahlt den Mann, der für höchsten Datenschutz in Deutschland sorgen soll. Ebensogut könnte man Hannibal Lecter zum Rektor eines Mädchenpensionats ernennen.

“Unverzüglich zu löschen” heißt nicht, nach sieben Tage zu löschen. Auch nicht nach fünf oder zwei. “Unverzüglich” ist eine Zeitspanne weniger Minuten, bestenfalls Stunden.

Niemand braucht Verbindungsdaten für Flatrate-Kunden. Niemand — außer Schäuble und die Musikindustrie. Beide sind auf ihr Einschüchterungspotential angewiesen: Der eine für 80 Millionen potentielle Terroristen, die andere für 80 Millionen potentielle Musikdiebe.

Das wäre also ein Fall für den Bundesbeauftragten für Datenschutz. Doch statt dazwischenzuhauen und den gesetzeswidrigen Spuk zu beenden, kungelt Schaar mit der T-Com: Sieben Tage Speicherung. Durch kein Gesetz gedeckt.

Diese durch Abhängigkeiten forcierten Mauscheleien sind es, die mit der Herauslösung der Datenschutzbeautragten aus der Umklammerung der Innenpolitik beseitigt werden könnten. Aber Schaar war noch nie ein Mann, der für irgend etwas kämpfte. Schaar ist ohne Stimme, Kraft, Willen und Rückgrat. So, wie ihn Schäuble braucht.

Im Amt von Schaar sieht man pflichtgemäß keinen Handlungsbedarf:

“‘Der Datenschutz ist unabhängig’, sagte (Schaars) Sprecher Dietmar Müller.”

Vermutlich stand neben diesem Satz: “Einverstanden. W.S.”

Das war unsere kleine Komödie über die heiteren Absonderlichkeiten der weisungsabhängigen Datenschutzbeauftragten in Deutschland, mit der wir Sie unterhalten wollten. Wenn Sie Ihnen gefallen hat, schicken Sie sie an Schäuble.

Oder an Schaar. Der leitet sie weiter. Unverzüglich.

Keine Kommentare ↓

Es gibt noch keine Kommentare. Sie können das ändern. Schreiben Sie einen Kommentar in das Formular.

Mein Kommentar: