Die Kunst des Weglassens (1)

Geschrieben von messitschbyburns am 01. September 2008 | Datenschutz, Die Kunst des Weglassens, Filesharing, SPIEGEL/SPON, Tagesspiegel, Urheberrecht


Heute tritt das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums in Kraft. Die Medienindustrie, die das Gesetz im Kanzleramt so offen und ungeniert in Auftrag gab, wie man beim Bauern eine Schlachtsau bestellt, erhofft sich davon eine größere Abschreckung der Filesharer vom Filesharing. Also größer als Null.

In der letzten Woche erschienen in einigen Medien Beiträge, die den Inhalt des Gesetzes kurz erläutern — und in der Kunst des Weglassens glänzen. Wir betrachten nur Deutschlandfunk, Tagesspiegel und SPON. Diese drei stehen aber nicht allein.

SPON schreibt zur Datenherausgabe:

“Wenn Rechteinhaber entdeckt haben, dass in Tauschbörsen ihre Werke zum Download angeboten werden, können sie bei einem Richter einen Beschluss verlangen, der Internet-Provider zur Enttarnung der Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse zwingt.”

“Laut Telekommunikationsgesetz dürfen die Provider nicht auf die vom Staat ab dem 1. Januar 2009 vorgeschriebenen Web-Zugriffsprotokolle aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen - hieraus dürfen sie die Rechteinhaber nicht bedienen. Allerdings speichern Provider ähnliche Protokolle manchmal auch zur eigenen Nutzung, allerdings nur eine Woche lang, um Missbrauch ihre Dienste ahnden zu können.”

SPON verschweigt zur Datenherausgabe:

Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG), § 96 (2) sind die gespeicherten Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen. SPON suggeriert, die siebentägige Speicherung der Daten durch die Provider wäre gesetzmäßig. Das ist falsch.

SPON schreibt zu Urheberrechtsverletzungen:

“Denn zum einen dürften Rechteinhaber ja von verurteilten Rechteverletzern abgesehen von den Gebühren auch die Lizenzkosten verlangen, die für eine legale Nutzung ihrer Werke fällig gewesen wären.”

SPON verschweigt zu Urheberrechtsverletzungen:

Ein Download ist ein virtueller Schaden. SPON suggeriert, jedes Filesharing wäre mit entgangenem Gewinn gegenzurechnen, weil der Filesharer das künstlerische Werk ohne die Möglichkeit des Filesharings käuflich erworben hätte. Das ist falsch.

Der Deutschlandfunk erklärt:

“Ab September dürfen die Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen selbst Name und Anschrift eines Computerbesitzers ermitteln - ohne den Umweg über eine Strafanzeige.”

Der Tagesspiegel schreibt:

“Um von den Internet-Providern die nötigen Nutzerdaten zu erhalten, müssen sie künftig nicht mehr einen Staatsanwalt davon überzeugen, dass die Urheberrechtsverletzung tatsächlich eine erhebliche Straftat darstellt.”

Deutschlandfunk und Tagesspiegel verschweigen:

Provider dürfen keine Nutzerdaten herausgeben, die aus der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung resultieren. Beide Medien suggerieren, daß Provider grundsätzlich Nutzerdaten speichern müssen. Das ist falsch. Ausschließlich für Kunden, die keine Flatrate besitzen, ist eine Speicherung der Daten zu Abrechnungszwecken erforderlich. Die Datenspeicherung bei Flatrate-Kunden verstößt gegen das TKG.

Um dem Filesharer richtig Angst einzujagen und seine Panikattacken zu potenzieren, streuten alle Autoren hübsche Drohfloskeln zwischen ihre Auslassungen:

Raubkopierern auf der Spur. Wen es demnächst erwischt, den erwischt es wahrscheinlich so richtig. Raubkopierer aufgepasst. Der Computer oder zumindest die Festplatte ist in jedem Fall weg. Und dann droht immer noch der Knast. Sicher fühlen sollten sich Raubkopierer nicht.

“Ach, wenn mir’s nur gruselte,” sprach der Filesharer, “aber hier werde ich’s auch nicht lernen.”

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