Zensieren wie die Chinesen

Geschrieben von messitschbyburns am 03. September 2008 | CSU, KiPo, Überwachung


Das hemmungslose China-Bashing ist eben erst vorbei (und wurde übergangslos durch ein Russland-Bashing ersetzt), da traut man seinen Augen nicht. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), lobt die chinesische Politik und erklärt die chinesische Online-Zensur zum Vorbild für Deutschland.

Uhl beruft sich explizit auf jene Maßnahmen, die von deutschen Politikern — vor allem aus seiner Fraktion — während der Olympischen Spiele mit größtmöglicher Empörung verurteilt wurden:

“Uhl regte vor dem Hintergrund kinderpornografischer Angebote im Internet an, Provider per Gesetz zu zwingen, bestimmte Seiten aus dem Netz zu nehmen. Spätestens seit den Olympischen Spielen in Peking wisse man, was möglich sei. ‘Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.’”

Das Zitat haben wir nicht erfunden. Es ist authentisch.

Eigentlich schützt Artikel 5 des Grundgesetzes den freien Zugang zu Informationen:

“(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”

Damit niemand auf die Idee kommt, die Beschaffung von Kinderpornographie als Informationsgewinn zu deklarieren, folgt Absatz 2:

“(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

Das allgemeine Gesetz zu kinderpornographischen Schriften gibt es ebenfalls:

§ 184b (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke […] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Damit wäre alles geregelt. Wofür also eine Sperrung der Seiten?

Als treuer Kofferträger seines Innenministers interessiert sich Uhl nicht die Bohne für das Grundgesetz oder die allgemeinen Gesetze zum Jugendschutz. Schäuble und Uhl brauchen ein Einfallstor, um den in Deutschland juristisch und technisch greifbaren Teil des Internets endlich unter regierungsamtliche Kontrolle zu bringen. Web 2.0 als unkontrollierter Raum freier Meinungsäußerung ist ein unvorstellbarer Affront für obrigkeitsfixierte Diätensammler wie Uhl. Das muß reglementiert werden.

Dafür ist Uhl jedes Mittel recht. Auch die haarsträubende Verknüpfung von Kinderpornographie mit sogenannten Killerspielen. Denn auf der Pressekonferenz, auf der Uhl seine wirren Gedankengänge artikulierte, wollten Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Uhl und Töpfchen-Pfeiffer nur die x-te Version des Endlosklassikers “Killerspiel-Verbot sofort!” spielen.

Für Uhl war das die Gelegenheit, sexuell mißbrauchte Kinder und sogenannte Killerspiele in den gleichen Topf zu werfen. Was für ein krankes Hirn muß denn im Schädel schwappen, um so pervers zu denken?

Daß Uhl niemals alle Kanäle für die Verbreitung von Kinderpornographie austrocknen kann, weiß er. Jedes harmlos scheinende Forum kann als toter Briefkasten für den Austausch von Kinderpornographie mißbraucht werden. Auch ein CSU-Forum.

Uhl ist auch bekannt, daß sein Mantra “Killerspiele verbieten!” kalter Kaffee ist. Justizministerin Zypries sagte dazu schon am 15. Februar 2007:

“Killerspiele [sind] längst verboten. Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2004 kann strafrechtlich wirksam gegen ihre Verbreitung vorgegangen werden.”

Und sie sagte weiter:

“Wir müssen offen sagen: Wir können nicht jeden Einzelfall regeln, wir können auch keine 100prozentige Sicherheit garantieren. Der Preis dafür wäre in der Tat der Verzicht auf Freiheit.”

Den Konjunktiv kann sich Zypries schenken. Uhl und Schäuble sind längst dabei, die Freiheit zu demontieren. Nicht ihre Freiheit, sondern die Freiheit der Regierten.

Wenn sich die Verfassungsfeinde um Uhl und Schäuble durchsetzen und das Grundrecht auf Informationsfreiheit — unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornographie — durch staatlich befohlene Seitensperrung kappen, dann werden die Abgeordneten während der Gesetzgebung darauf achten, sich selbst vor Einschränkung, Überwachung und Verfolgung zu verschonen. Das hat auch bei der Vorratsdatenspeicherung geklappt. Dort konnten sich die Volksvertreter einen absoluten Schutz vor dem Abhören ergaunern.

Haben aber Uhl und Schäuble die Internetzensur mit dem Hebel Kinderpornographie durchgesetzt, folgen andere sperrwürdige Komplexe fürs Volk: Kritik an Mandatsträgern, Gesellschaftskritik oder — auf besonderen Wunsch Bayerns — Gotteslästerung. Um das zu prognostizieren, muß man kein Prophet sein.

Denn was die Chinesen können, sollten wir auch können.

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Dr. Hans-Peter Uhl
Freund chinesischer Informationspolitik
Mitglied des Deutschen Bundestages
Gewählt über die Landesliste Bayern, Platz 22

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