Gelebte deutsche Leitkultur (1)

Geschrieben von messitschbyburns am 13. September 2008 | Gelebte deutsche Leitkultur, Hartz IV


Zum Wochenende eine mutmachende und aufbauende Geschichte aus dem Land der deutschen Leitkultur und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Monika de M. saß 888 Tage im Gefängnis. Sie wurde vom Landgericht Berlin als Vatermörderin zu lebenslanger Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Sie soll ihren bettlägerigen, totkranken Vater Theo de M. am 18. September 2003 in seinem Bett angezündet haben, um eine Versicherungssumme in Höhe von 220.000 Euro zu kassieren.

Am 11. Januar 2006 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren nach Berlin zurück. Die Brandsachverständigen des LKA hatten katastrophale Fehler begangen. Im März 2008 hob eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin den Haftbefehl auf. Monika de M. ist frei.

Und arbeitslos. Die Arzthelferin wird entlassen, weil sich Patienten in der Praxis über die Mörderin beschwerten, die hier arbeiten würde. Volkes Stimme hat gesprochen. Jetzt lebt Monika de M. von Hartz IV.

Und wohnungslos. Ihre Doppelhaushälfte ist abgebrannt. Sie muß eine Wohnung suchen und findet lange Zeit keine. Sie bleibt als Mörderin gezeichnet.

Und mittellos. Als Haftentschädigung spendiert ihr der Staat üppige elf Euro pro Tag. Damit sich die zu Unrecht Eingesperrte nach ihrer Entlassung nicht in einer Badewanne voller Geld wälzt, werden von den elf Euro bis zu sieben Euro abgezogen, für Essen und Zellenunterkunft. Auf die restlichen 3.600 Euro wartet Monika de M. bis heute. Der Staat überweist das Geld nicht. Monika de M. kann ja klagen.

Und ruiniert. Die Versicherung verweigert die Auszahlung von 147.000 Euro für den Wiederaufbau des Hauses. Monika de M. kann ja klagen.

Und weil das noch nicht reicht, um ein Leben zu ruinieren, kommt eine höllische Nachbarin und verklagt Monika de M.

Die Nachbarin will Monika de M. zwingen, 103.000 Euro zu zahlen, um die nicht abgebrannte Doppelhaushälfte gegen Wasser abzudichten. Mit Sinn für Tragikomik setzt das Gericht den 18. September als ersten Verhandlungstag an.

Man kann spekulieren, ob hinter der Klage der Nachbarin der Wunsch steckt, Monika de M. möge auch physisch verschwinden. So, wie die Patienten dafür sorgten, daß Monika de M. aus ihren Augen verschwand.

Die Stigmatisierung unschuldig verurteilter Menschen gehört zum Selbstverständnis der deutschen Gesellschaft. Die Vernichtung menschlicher Existenzen auch. Daß der Staat die Auszahlung der Haftentschädigung verschleppt und die Versicherung auf Briefe von Monika de M. nicht mal reagiert, wird abgehakt.

Die dahinterstehende menschliche Tragödie ist bestenfalls Stoff für flapsig formulierte Artikel in der Tagespresse, in denen — wie zum Hohn — mit falschen Zahlen jongliert wird. Die Berliner Zeitung verbreitet, Monika de M. würden 9.768 Euro Haftentschädigung zustehen. Damit sich die aufgeputschten Leser im Neid suhlen können: Was? Der Staat schenkt der Mörderin 10.000 Euro? Von meinen Steuergeldern? Wo leben wir denn!

Im Land der deutschen Leitkultur.

1 Kommentar ↓

#1 Rudolf Jursic am 13.09.08 um 10:14

Über diesen Fall können sie sich auf der Internetseite www.rudimarion.de in allen Details informieren.
Es ist sicherlich nicht sehr feinfühlig am 5-ten Jahrestag der Tragödie 18.09.2003 uns (meine Frau Marion de Montgazon und meine Schwägerin Monika de Montgazon) vor Gericht zu stellen.

Rudolf Jursic

Rudolf Jursic

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