Begleiten Sie uns heute auf einen beschwingten, heiteren und optimistischen Exkurs in Sachen demokratischer Mitbestimmung.
Sie und wir wissen, daß es keine bessere Gesellschafsform geben kann als unsere. So schreiben es Holtzbrinck, Springer und Bertelsmann-Spiegel, und so sollen wir es glauben. Wäre diese demokratische Gesellschaft noch demokratischer, wirkte sie so tödlich wie eine Überdosis Glück.
Doch davor bewahren uns die Gerichte.
Die Verfassung des Landes Berlin schenkte den Bürgern dieser Stadt den Artikel 3:
“Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt, die vollziehende Gewalt durch die Regierung und die Verwaltung sowie in den Bezirken im Wege von Bürgerentscheiden. Die richterliche Gewalt liegt in den Händen unabhängiger Gerichte.”
Und den Artikel 62:
“Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Sie können darüber hinaus darauf gerichtet werden, im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, sonstige Beschlüsse zu fassen.”
Erst 2005 senkte der Senat die Schranken für Volksbegehren so weit, daß ein Begehren nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt war. Dafür wurde Berlin gelobt. Und die Berliner nahmen das Geschenk dankbar an.
Zuviel für den Senat. Anfang August drohte die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD), ganz offen mit der Rücknahme der bürgerfreundlichen Gesetzgebung.
Vier Monate später meldete das Berliner Verfassungsgericht Vollzug:
“[Durch Volksentscheid herbeigeführte] Beschlüsse, die die ‘politische Willensbildung in Berlin betreffen’, sind rechtlich nicht bindend […] Volksentscheide, bei denen kein Gesetz zur Abstimmung steht, hätten ‘allein politische Qualität’.”
Das ist formal korrekt; so steht es in Artikel 62 der Verfassung. Volksentscheide wie über Tempelhof oder Mediaspree wollen kein neues Gesetz einbringen. Die Bürger möchten ihre Stadt gestalten, erst recht, wenn es um Entscheidungen geht, die sie aufwühlen, egal, ob pro oder contra. Die Schließung von Tempelhof und die preiswerte Verramschung des Spreeufers an Gesindel und Gesocks sind solche Fälle. Hier engagierten sich Bürger für Berlin.
Ein fatales Mißverständnis.
Die westliche Demokratie ist eine Demokratie der Zettelfalter. Engagement in der Armenspeisung oder Kältehilfe schön und gut, aber bitte nicht die Kreise der Baumafia und des Senatsklüngels stören, die sich gegenseitig den Nacken kraulen und dafür sorgen, daß auch die letzten Brachen mit den scheußlichsten Betonklötzen und unter völliger Mißachtung bestehender Gesetze und Eigentumsverhältnisse zugeklotzt werden. Wer das nicht für möglich hält, der suche im Internet nach “Spreedreieck” und “Harm Müller-Spreer”.
Deshalb zog das Verfassungsgericht die Notbremse und riß die Berliner Bürger abrupt aus ihren süßen Träumen:
“Das Volk, so das Verfassungsgericht, sei ‘kein Verfassungsorgan im formellen Sinn‘. Und selbst dann, wenn man diese Frage offen ließe, sei der Senat nur verpflichtet, über das Ergebnis des Volksentscheids ‘nicht leichtfertig hinwegzugehen, sondern es zu würdigen und Abwägungen vorzunehmen’.”
Das haben wir doch eben erst gelesen? Ja — Norbert Lammert war’s, der jüngst vor dem Chaos warnte, wenn ein mündiges Volk sich erhebt, um mitzuregieren. Nun wurde Lammert richterlich bestätigt:
Die Bürger dürfen sich engagieren. Sie dürfen auch zu Hause hocken. Das Ergebnis bleibt gleich.
Ein fröhliches und basisdemokratisches Wochenende allerseits.
Keine Kommentare ↓
Es gibt noch keine Kommentare. Sie können das ändern. Schreiben Sie einen Kommentar in das Formular.
Mein Kommentar: