Gelebte deutsche Leitkultur (6)

Geschrieben von messitschbyburns am 15. November 2008 | Gelebte deutsche Leitkultur, Hartz IV


Heute, liebe Leser, leiten wir das Wochenende mit einem fröhlichen Ausblick auf die Zukunft des deutschen Arbeitsmarktes ein.

Wie wir alle wissen, leben Hartz-IV-Empfänger kommod in den Tag hinein. Sie kassieren Monat für Monat 351 Euro plus Miete und Gas und haben den ganzen Tag Zeit. Ein herrliches Leben.

Und weil der Staat kein Unmensch ist, sondern nach der Maxime handelt: “Leben und leben lassen”, gibt er noch ein Pfund obendrauf und erlaubt den Hartzies, sich als Ein-Euro-Jobber nützlich zu machen, um beispielsweise im Stadtpark das Laub von rechts nach links zu fegen. Das Geld darf er behalten, zusätzlich zum Hartz-IV-Salär. Man muss och jönne gönne!

Nörgler werden einwenden: Was heißt “erlauben”? Ein Hartzie muß jeden Job annehmen, auch den für einen Euro! Sonst fliegt er aus der Sozialhilfe!

Nun gut, das mag sein. Aber wir wollen doch nicht beckmessern. Ein Laubharker ist an der frischen Luft, verdient sich eine Scheibe Käse aufs Brot und kann beweisen, daß er bei fleißigem Bemühen in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar wäre. Falls Laubharker irgendwann dringend gesucht werden.

Der liebe Gott hat aber nicht jeden Ein-Euro-Job vor der Haustür des tüchtigen Hartzies geschaffen. Manchmal muß der Arbeitswillige längere Wege zurücklegen, um sich für einen Euro zu bewähren. Dafür benötigt er Fahrgeld: Straßenbahn, S-Bahn, Regionalbahn, Bus.

Liegt der Arbeitsplatz sehr weit von der Wohnung entfernt, addieren sich die Fahrkosten zu einem erklecklichen Berg. Dieser Berg kann so hoch sein wie das Häufchen Geld, daß dem Ein-Euro-Jobber am Monatsende in die Hand rieselt.

Wenn sich aber Fahrkosten und Lohn gegeneinander aufheben — warum soll der Mensch dann arbeiten? Muß er nicht die Fahrkosten ersetzt bekommen?

Das fragte sich ein Arbeitsloser und klagte vor dem Bundessozialgericht (BSG). Die Richter gaben eine klare Antwort:

“Wer vom Jobcenter zu einer solchen Tätigkeit verpflichtet werde, habe lediglich Anspruch auf eine ‘angemessene Entschädigung’ für die mit der Arbeit zusammenhängenden Mehrausgaben und nicht auf einen Arbeitslohn, befanden die Kasseler Richter. Deshalb reiche es, wenn die gezahlte ‘Mehraufwandsentschädigung’ die Unkosten decke.”

Deckung der Unkosten heißt: Der Hartzie wird zur Arbeit verpflichtet, hat aber keinen Anspruch auf Verdienst. Nur draufzahlen soll er nicht.

Der Reichsarbeitsdienst wurde am 10. Oktober 1945 vom Alliierten Kontrollrat verboten. Deshalb hat die kluge Regierung das Wort Ein-Euro-Job erfunden. Denn Sie werden zugeben, liebe Leser: Eine ständig verfügbare Masse zu haben, die unter Arbeitspflicht steht und der man nur einen Euro je Stunde zahlen muß — das sind doch herrliche Aussichten für Deutschland. Gibt es irgendwo eine Autobahn zu bauen?

Ein optimistisches und erholsames Wochenende allerseits.

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