Darf man “Porno-Broder” sagen?

Geschrieben von messitschbyburns am 12. Dezember 2008 | Tagesspiegel


Evelyn Hecht-Galinski, Tochter des verstorbenen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Heinz Galinski, zofft sich seit längerem mit Henryk M. Broder vor Gericht. In einem Teilverfahren mußte sich Broder nun vom Landgericht Berlin sagen lassen, daß Frau Hecht-Galinski folgendes über ihn schreiben darf:

“Falschaussagen des ehemaligen ,St.-Pauli-Nachrichten‘-Redakteurs, Pornoverfassers und heutigen ,Spiegel‘-Redakteurs, Ausputzers der Israel-Lobby und Großinquisitors.”

Broder mokiert sich über das Wort “Pornoverfasser”. Das ist merkwürdig.

1970 schrieb er das Buch “Wer hat Angst vor Pornografie?” Man kann es heute noch kaufen, antiquarisch und als Erstausgabe, für 55 Euro zzgl. Versandkosten, zu bestellen beim Buchantiquariat Sticht in 58285 Gevelsberg, katalogisiert unter dem Stichwort “Erotik PORNOGRAPHIE-REPORT”.

Das Gericht erklärte das Wort “Pornoverfasser” als zulässige Meinungsäußerung und bezog sich dabei auf Broders eigenes Buch:

“Er schreibe ‘über die gesellschaftlich befreiende Wirkung von Pornografie und tut kund, dass er Pornografie für emanzipatorisch’ halte. Mehrfach fänden sich Fotos kopulierender Paare.”

Darf man auch die Kurzform “Porno-Broder” verwenden, oder ist nur die gerichtsamtliche Langversion “Pornoverfasser Broder” erlaubt?

Vielleicht erfahren wir es noch. Broder klagt weiter.

broder_buck_s.jpg

Dieser Maultierhirschbock wurde 1926 in
Chip Lake, Alberta, vom Jäger Ed Broder
geschossen und von einer Jury mit 355 2/8
Punkten bewertet — Weltrekord.
In Jagdkreisen bewundert man die Trophäe
bis heute als legendären Broder-Bock.

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