Die Fratzen der Sybille Tönnies

Geschrieben von messitschbyburns am 05. Januar 2009 | Tagesspiegel, Tönnies


Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Pendlerpauschale, die Kassierung des Werkstorprinzips und die erzwungene Rückkehr zur Zahlung der Pauschale ab dem ersten Kilometer ist ausgiebig diskutiert worden, pro und contra. Aber kaum jemand hat sich derart entblödet wie Sybille Tönnies im Tagesspiegel.

Tönnies rastet regelrecht aus.

Unter der Überschrift Die Fratze des Justizstaats spricht sie dem Bundesverfassungsgericht jegliche Kompetenz ab, ein solches Urteil fällen zu dürfen:

“Während es die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für richtig gehalten hat, bei der Pendlerpauschale einen Unterschied zwischen Nah- und Fernpendlern zu machen, hat sich das Bundesverfassungsgericht angemaßt, diese Regelung für nichtig zu erklären. Nach seiner Ansicht widerspricht sie dem Gleichheitsgrundsatz.”

Schon dieser einleitende Abschnitt ist atemberaubend dumm. Das Bundesverfassungsgericht überprüft Gesetze auf Basis des Grundgesetzes, sofern es dazu angerufen wird. Stellt das BVerfG einen Verstoß fest, fällt es eine Entscheidung, an die die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder und alle Gerichte und Behörden gebunden sind. Es kann Gesetze für nichtig erklären, schreibt selbst aber keine neuen Gesetze. Die Urteile des BVerfG sind deshalb Richtschnur ohne Gesetzeskraft.

Sollte sich die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten irren, dann wird dieser Irrtum vom BVerfG korrigiert. Schäuble ließ seine Irrtümer in jüngster Zeit mehrmals von treuen Abgeordneten bestätigen und später, nach dem Urteil des BVerfG, revidieren.

“Die im Grundgesetz eröffnete Möglichkeit, dass jedermann mithilfe einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ein Gesetz außer Kraft setzen kann, ist keineswegs ein wesentlicher Bestandteil rechtsstaatlicher Verfassungen […]

Sie ist im Gegenteil unter demokratischen Gesichtspunkten problematisch: Einzelne erheben sich über die Gesamtheit; die Justiz erhebt sich über die gesetzgebende Gewalt. In der staatsrechtlichen Debatte wird die Kritik an der deutschen Regelung unter dem Stichwort ‘Justizstaat‘ vorgetragen.

Die Kompetenz der Justiz, Gesetze außer Kraft zu setzen, wird als ‘negative Gesetzgebung’ in Frage gestellt. Sie stört die Balance der staatlichen Gewalten: Die vom Volk gewählte Legislative wird zugunsten der Justiz entmachtet.”

Zur Zeit klagen 30.000 Bürger beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der frühere Innenminister Gerhart Baum wird im Januar Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz einlegen. Nach Tönnies klare Beispiele für den Justizstaat: Einzelne erheben sich über die Gesamtheit und stellen ein Gesetz in Frage, das die Legislative für gut und richtig befunden hat.

Die Möglichkeit, daß die Legislative aus vielfältigsten Gründen — Fraktionszwang, Korpsgeist, Ämterschacher, Lobbyismus, Korruption — Gesetze gegen die Bürger erlassen kann, ist bei Tönnies nicht präsent. Das BVerfG als letzte Chance der Bürger, sich gegen diese Gesetze zu wehren, läßt Tönnies nicht gelten. Im Gegenteil: Sie tobt, das Urteil zur Pendlerpauschale sei “mal wieder ein Übergriff in die Kompetenzen des Parlaments”.

“Die Richter [sollten] ihre Kompetenz begrenzt sehen und ein Gesetz nur dann aufheben, wenn es die demokratische Ordnung gefährdet. Und nicht schon dann, wenn sie sich die Gerechtigkeit in einer steuerrechtlichen Einzelfrage anders vorstellen.”

Wann gefährdet ein Gesetz die demokratische Ordnung? Gibt es eine Durchführungsbestimmung mit definierten Merksätzen, die zu deklinieren wären, um Tönnies’ Trennung in klagewürdige und -unwürdige Gesetze juristisch sauber nachzuvollziehen? Nein, und das ist auch nicht Tönnies’ Anliegen.

Sie will das ungeliebte BVerfG entmachten. Die Gesetzgebung der Legislative soll weitgehend ungestört bleiben vom Pöbel, der sich beim Verfassungsrichter beklagt. Als augenwischendes Zuckerl gesteht ihm Tönnies ein Klagerecht zu, wenn die demokratische Ordnung wankt, was den Promillebereich der deutschen Gesetzgebung abdecken dürfte.

Das kann man durchaus als rechte Anti-Demokratie unter dem Deckmantel der Sorge um eine funktionierende Legislative begreifen.

Wer ist Sybille Tönnies?

Klären wir erst mal, was sie nicht ist: Verfassungsrechtlerin. Tönnies ist Soziologin und Rechtsanwältin. In Potsdam ergatterte sie einen Lehrauftrag für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Völkerrecht an der örtlichen Universität.

Warum sich Potsdam für ein intellektuelles Schokotörtchen wie Tönnies hergibt, ist rätselhaft. Denn Tönnies ist politisch rechts unten angesiedelt, dort, wo der braune Moder wuchert.

1996 plädierte sie in der Zeit ungeniert für die Wiedereinführung des Arbeitsdienstes. Nur, weil Hitler irgend etwas Dummes gemacht hat, dürfe man den Arbeitsdienst nicht verdammen. Es war ja nicht alles schlecht, und man kann das Kind gern umbennen, wenn es dem Seelenfrieden dient: “Nicht Arbeitslager, sondern Work-Camps, nicht Arbeitsdienst, sondern New Deal. Und abends wird es nicht der deutsche Volkstanz sein, sondern: Disco.”

Thomas Kleine-Brockhoff zerpflückte zwei Wochen später ihre rechtsgestrickten Sympathiebekundungen für den Arbeitsdienst so gründlich und rückstandslos, daß Tönnies lieber schwieg, statt an gleicher Stelle zu antworten.

2000 schaute Tönnies am Berliner Neptunbrunnen zu, wie eine Demo von Neonazis durch eine Gegendemo gestört wird. Die linken Gegendemonstranten kreisen die Neonazis ein. Zwischen beiden Gruppen steht die Polizei, ebenfalls als Ring. Diese drei Ringe empfindet Tönnies als “politisch-plastische Rosette” — das klingt noch einigermaßen putzig, wie die anale Fixierung einer rechten Welt-Kolumnistin.

Doch dann löst Polizei die Demo auf und begleitet die Neonazis im Spalier zum S-Bahnhof. Und dieser schockierende Anblick läßt bei Tönnies alle Dämme brechen:

“Von Polizei dicht eskortiert, marschieren die Glatzen in braver Kolonne davon. Manchmal erlaubt ihnen die Stimmung, etwas zu grölen: ‘Wir kommen wieder!’ Aber das klingt ganz unmartialisch.

Das Bild erinnert in erschütternder Weise an einen KZ-Marsch. Die rasierten, geneigten Köpfe, die bewaffnete Eskorte. Auf den Schädeln Narben und kreuzweise geklebte Heftpflaster. Diese Nazis befinden sich in Schutzhaft. Die Polizei hält sie unter Kontrolle; hauptsächlich aber schützt sie sie vor den Angriffen einer zum Lynchen aufgelegten Menge.”

“Man kann annehmen, dass nicht der Rechtsradikalismus diese Unglücklichen so geformt hat, sondern, ein in ihrer Biografie wütendes Schicksal. Sie brauchen den Rechtsradikalismus, um mit einer furchtbaren Kränkung zurechtzukommen […]

Ihr Zug ist die makabre Parodie einer KZ-Kolonne. Was sie tun, tun sie freiwillig. Sie bräuchten nur eine Mütze aufzusetzen - schon sind sie ihre Brandmarkung los. Aber nur die als Nazis. Die als Verdammte tragen sie weiter. Weil sie die nicht loswerden können, müssen sie sie demonstrieren. Wer wollte den ersten Stein heben?”

Damit keine Verwirrung entsteht: Diese Unglücklichen mit den schicksalsbestimmten Biographien, diese Gebrandmarkten ohne Mütze, deren Zug zum S-Bahnhof in erschütternder Weise an einen KZ-Marsch erinnert, sind nicht etwa Juden. Es sind Neonazis.

2001 — nach den Anschlägen auf das World Trade Center — fordert sie, ebenfalls in der Welt, die Entmachtung der UN und die Etablierung der USA als einzige Weltpolizei. Sie begründet diesen Wahnwitz mit einem Gedanken, der dem Grad höchster Verwirrung sehr nahekommt:

“Auch wenn die verantwortliche Terrorgruppe vernichtet werden könnte, so fehlte der amerikanischen Psyche doch das Donnern eines Gegenschlags, das allein das Selbstbewusstsein wiederherstellen kann.

Es liegt deshalb im weltpolizeilichen Interesse, dass die Verletzung des amerikanischen Ehrgefühls auf andere Weise kompensiert wird. Amerika muss sich als Hüter einer Pax Americana verstehen dürfen, innerhalb derer seine Bezeichnung als ‘Weltpolizei’ kein Schimpfwort mehr ist, sondern ein Ehrentitel. Insofern treffen sich hier zwei große Motive: die äußere Notwendigkeit einer Gewaltmonopolisierung und die innere Notwendigkeit der Genugtuung einer verletzten Supermacht.”

Auch hier zur Klarstellung: Tönnies verlangt die Akzeptanz einer US-Weltpolizei als Gruppentherapie für 300 Millionen von Osama bin Laden gedemütigte US-Bürger, denen am 11. September 2001 ein nationales Trauma widerfahren ist.

Im Lichte dieser Trollereien wirkt Tönnies’ Haßattacke auf das BVerfG im Tagesspiegel wie das logische Glied einer Kette antidemokratischer Entgleisungen. Und dafür ist die Holtzbrinck-Prawda das ideale Medium.

2 Kommentare ↓

#1 Ralf Wopat am 08.06.09 um 21:32

Der Artikel verfehlt leider gänzlich das Thema und die
Kritik an einem konkreten Urteil des BVerfG.
Die ganze Polemik an der Person und die Mutmaßungen
über ihre Gesinnung ist überflüssig.
Fakt ist, dass es in Deutschland einem Grundgesetzverstoß gleichkommt, Autofahrern einen
Teil ihrer steuerliche Vorteile zu streichen.
Die Argumentation dazu ist gleichgültig.

#2 admin am 09.06.09 um 00:41

Ihre Anteilnahme am Schicksal der Autofahrer ist rührend, geht aber am Artikel vorbei. Wir hatten nämlich nicht die Pendlerpauschale als Thema, sondern Tönnies merkwürdiges Verhältnis zur Demokratie und ihren Hang zur rhetorischen Liebkosung der Neonazis.

Was wir ansonsten für überflüssig erachten, müssen Sie wohl oder übel uns überlassen. Die Person Tönnies gehört für uns zu den Menschen, die sich im braunen Dreck suhlen, weil sie sich im braunen Dreck wohlfühlen. Es wird Ihnen bekannt sein, daß man kein Nazi sein muß, um Nazis zu verteidigen; auch nicht in Potsdam, der Stadt, die es nicht verdient hat, sich mit einer Person wie Tönnies arrangieren zu müssen.

Darüber werden wir so oft und so ausführlich schreiben, wie wir es für notwendig halten.

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