Gegen den autoritären Staat

Geschrieben von messitschbyburns am 31. Januar 2008 | Datenspeicherung, Schäuble


Es wird ernst für Dr. Schäuble. Im Bundesverfassungsgericht zankten sich zwei Kammern, wer für die Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung zuständig sei. Gestern stieg endlich weißer Rauch über Karlsruhe auf:

“Das Verfahren wurde im Wesentlichen dem Ersten Senat und zu einem kleineren Teil dem Zweiten Senat zugewiesen. Der Erste Senat befasse sich insbesondere mit der Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch und mit der so genannten Massenverfassungsbeschwerde, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertreten wird.

Dem Zweiten Senat seien jene Verfassungsbeschwerden zugewiesen worden, die sich gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.”

Jetzt muß Schäuble die tägliche Valium-Ration verdoppeln. Denn auf der einen Seite klebt ihm sein Haßgegner Burkhard Hirsch an der Backe. Der kennt sich in Karlsruhe aus. Gemeinsam mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum kippte er das Luftsicherheitsgesetz und Teile des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig.

Auf der anderen Seite sitzt ihm die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten im Nacken: 30.000 Bürger vs. Dr. Schäuble. Eine echte vox populi gegen Schäubles Überwachungspsychose.

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Und aus Luxemburg flatterte die nächste unangenehme Nachricht auf Schäubles Schreibtisch.

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage spanischer Musikproduzenten abgewiesen, wonach Telefonica Nutzerdaten von Filesharern herausgeben sollte:

“Laut dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil gibt es keine europäische Vorgaben, die einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern vorschreiben. Die Kammer hat somit zunächst die Privatsphäre von Tauschbörsen-Nutzern geschützt.

Sie hält aber auch allgemein fest, dass die EU-Mitgliedsstaaten in Eigenregie Regelungen zur Herausgabe von Nutzerinformationen hinter ermittelten IP-Adressen an Unternehmen etwa der Musik- und Filmindustrie treffen können. Dabei seien aber die Grundrechte zu beachten.”

Die Grundrechte sind für Schäuble nur noch Ballast. Ein Steinbruch, aus dem er die Blöcke schlägt, die ihm für die Transformierung der Bundesrepublik in eine Diktatur des Kapitals nützlich erscheinen.

Daß ausgerechnet drei FDP-Mitglieder, die in ihrer eigenen Spaßpartei längst kaltgestellt wurden, die Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen, ist im Grunde genommen ein Witz. Zum Glück zählen die drei Juristen nicht zu den neoliberalen Profilneurotikern mit einer gelben 18 unter der Schuhsohle. Sie kämpfen mit Herzblut und scharfem Verstand für die Grundrechte aller Deutschen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger formulierte ihre Bedenken jüngst in einem Aufsatz für die Blätter: “Auf dem Weg in den autoritären Staat.”

Unbedingt lesen. Und dann die Blätter abonnieren.

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