Haben Sie, liebe Leser, jemals einen Link gesetzt? Sie brauchen dafür kein eigenes Blog. Sie können ganz zwanglos in ihrem privaten Forum diskutieren — nennen wir es Website A –, zum Beispiel über Säuglingspflege.
Angenommen, Sie wären der Meinung, einem Säugling müsse täglich das Haar gebürstet werden. Sie glauben an den Zusammenhang zwischen weichem Haar und hoher Intelligenz. Zum Beweis Ihrer Bürstentheorie verlinken Sie auf eine Seite — nennen wir sie Website B –, die ebenfalls das Bürsten empfiehlt.
Willkommen vor Gericht.
Denn kennen Sie alle Links auf Seite B? Wissen Sie, wohin die Seite verlinkt? Und sind Sie sicher, daß die Links von Seite B zu den Seiten C, D, E und F — und von F zu M, von M zu P, von P zu X — keine verbotenen Inhalte ansteuern, d.h., keine Holocaustleugnung oder Kinderpornographie?
Sie werden sagen: Das kann niemand wissen. Mit Mühe und Not würden Sie sich zutrauen, die Links auf einer kleinen Website zu kennen, z.B. Ihrer eigenen.
Das Landgericht Karlsruhe meint jedoch, Ihnen den Überblick über DAS INTERNET zumuten zu dürfen:
“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB sei ‘jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.’”
Das Zitat ist Teil eines Urteils gegen einen Blog-Betreiber (Seite A), der einen Link zu einem anderen Blog (Seite B) setzte, der wiederum auf eine Website (Seite C) verlinkte, auf der die dänische Sperrliste gegen Kinderpornographie einsehbar war.
Die Sperrliste ist eine Ansammlung von Webadressen, unter denen (u.a.) kinderpornographische Inhalte bereitgestellt werden. Wer die Sperrliste öffnet, könnte sich also die Adressen kopieren und KiPo-Seiten anschauen.
Die Richter sagen, der Beschuldigte mache sich durch die mittelbare Verlinkung von A über B nach C des Besitzes von Kinderpornographie schuldig:
“Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits ‘mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben’.”
Dumm nur, daß der Beschuldigte kein kinderpornographisches Material verlinkt hat:
“Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.”
Das Gericht wußte diesen Einwand zu ignorieren und erklärte eine Hausdurchsuchung, die Mitte Februar beim Blogbetreiber (Seite A) wegen dieses Links (!) durchgeführt wurde, für rechtens.
Der Beschuldigte will Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Außerdem wird er gegen die an der Entscheidung beteiligten Richter und Staatsanwälte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB erstatten.
Unabhängig vom konkreten Fall ist dieses Urteil das nächste Steinchen auf dem Weg zur Zerschlagung des immer noch weitgehend unkontrollierten Internets — hin zur Installierung einer ausschließlich von der Bundesregierung kontrollierten virtuellen Volksgemeinschaft.
Was wie Orwell 2009 klingt, wird täglich realer. Die Haftung für Links auf unbekannte Seiten (“eine Kette von Links anderer Anbieter”), deren Inhalte dem Einzelnen überhaupt nicht ersichtlich sind, schafft für die Exekutive ungeahnte Möglichkeiten, jegliche Kritiker mundtot zu machen.
Das Verfahren ist ganz einfach.
Stellen Sie sich vor, auf Website A recherchiert jemand über das Leben von Angela Merkel. Er befaßt sich mit ihren Stasi-Akten, über deren Inhalt Frau Merkel bis heute schweigt. Der Rechercheur setzt auf seiner Seite aus purer Nettigkeit einen Link zur Homepage von Templin (Seite B), der Heimat Angela Merkels.
Das Kanzleramt ist über die Recherchen nicht amüsiert und gibt dem BKA einen Wink. Das BKA installiert eine Website mit harmlosen Fotos spielender Kinder am FKK-Strand von Rügen (Seite C), verlinkt von dort auf eine KiPo-Seite (Seite D) — und dockt gleichzeitig an der Templiner Website (B) an.
Bingo.
Denn jetzt ist Seite A über B und C mit D verlinkt — und ihr Betreiber völlig ahnungslos. Nach dem Karlsruher Urteil macht er sich trotzdem der Kinderpornographie schuldig:
“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link […] kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.”
Das BKA schlägt zu, die Merkel-kritische Seite wird geschlossen, ihr Betreiber vor Gericht gezerrt.
Das ist keine Fiktion. Das Karlsruher Urteil liegt vor. Und die Begründung ist Ihnen und uns wohlbekannt: Kampf gegen Kinderpornographie. Wieder mal.
Mit dem Argument, jeder Link sei kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte — über eine Kette von Links anderer Anbieter –, kann man nicht nur jedes regierungskritische Blog schließen.
Konsequent angewandt, bedeutet dieses Urteil das Ende für Seiten wie SPON oder BILD, die in unüberschaubarer Zahl verlinkt werden. Von diesen zehntausenden Links führen garantiert einige zu KiPo-Seiten. Nicht direkt, aber über Weiterverlinkung.
SPON und BILD machen sich dadurch des Besitzes von KiPo schuldig: “Aufgrund der netzartigen Struktur …” Die Richter haben es gesagt, und dann wird es wohl so sein.
Ebenfalls interessant ist Google. In vielen Browsern ist Google als Startseite eingestellt. Wollte wirklich jemand garantieren, daß Google keine mittelbaren Links zu KiPo-Seiten hat?
Klarer Fall: Google muß geschlossen werden.
Aber es wird noch besser, liebe Leser.
Ein Heise-User deckte eine Sprungmarkenkette auf, die vom Landgericht Karlsruhe zur dänischen KiPo-Sperrliste auf Wikileaks führt. Folgen Sie den Spuren durch das WORLD WIDE WEB:
- Starten Sie auf www.lgkarlsruhe.de
- Klicken Sie im Menü links auf Service -> Weblinks -> Insolvenzverfahren online
- Sie öffnen www.insolvenzbekanntmachungen.de
- Klicken Sie auf Links -> Berlin
- Sie sind auf www.berlin.de/sen/justiz
- Navigieren Sie oben links im Pulldown-Menü: Politik & Verwaltung -> Senatsverwaltung für … -> Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- Sie sind jetzt auf www.stadtentwicklung.berlin.de
- Navigieren Sie im Pulldown-Menü oben mitte: Geoinformation -> Umweltatlas -> 07 Verkehr/Lärm
- Klicken Sie ganz unten auf 07.06 Fluglärmschutzbereiche (Ausgabe 2007) und dann auf Literatur
- Jetzt sind Sie auf www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/l706.htm
- Klicken Sie rechts unten auf Wikipedia 2007: Lärm
- Sie öffnen damit de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rm
- Wechseln Sie im Menü links die Sprache: Andere Sprachen -> English
- Sie öffnen die gleiche Seite in Englisch: en.wikipedia.org/wiki/Noise_pollution
- Klicken Sie im Abschnitt Legal Status auf den Link United States
- Klicken Sie im Artikel United States im ersten Absatz auf den Link Mexico
- Klicken Sie im Artikel Mexico im Absatz Foreign relations auf den Link Foreign relations of Mexico
- Klicken Sie am Ende des Artikels Foreign relations of Mexico im Abschnitt Participation in international organizations -> International and Multilateral Organizations auf den Link WIPO
- Klicken Sie am Ende des Artikels World Intellectual Property Organization im Abschnitt See also auf Anti-Counterfeiting Trade Agreement
- Klicken Sie im Artikel Anti-Counterfeiting Trade Agreement im zweiten Absatz auf Wikileaks
- Klicken Sie am Ende des Artikels Wikileaks unter External links auf Wikileaks home page
- Ab hier sind Sie nur noch zwei Klicks von der dänischen Sperrliste entfernt
Das Landgericht Karlsruhe darf sich selbst verurteilen.
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