Das BKA, die Medien und der Weihnachtsmann

Geschrieben von messitschbyburns am 15. April 2009 | Medien, Überwachung


Was nicht in der Zeitung steht, existiert nicht. Das heißt, es existiert, aber außerhalb der Wahrnehmung des ahnunglosen Lesers. Der weiß von nix.

Damit bestimmte Nachrichten auch wirklich unter der Decke bleiben, schließen sich lokale und überregionale Medien zu einem Kartell der Vertuscher zusammen. Unabgesprochen, aber wirkungsvoll.

Das Kartell funktioniert. Zuletzt bei dieser Meldung, deren Brisanz eigentlich einen ARD-Brennpunkt erwarten ließe:

Gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. wird seit September 2008 vor dem Berliner Kammergericht wegen Brandstiftung an mehreren Bundeswehrfahrzeugen und ihrer vermuteten Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) verhandelt.

Die Bundesanwaltschaft betrachtet die militante gruppe als kriminelle Vereinigung gemäß Paragraph 129 StGB. Über die Karlsruher Spaßanwälte und ihren feinen Sinn für Humor schrieben wir hier und hier. Jetzt gibt es eine besonders delikate Fortsetzung:

“Der Vorwurf der ‘mg’-Mitgliedschaft basiert vor allem auf den Einschätzungen eines anonymen Informanten des Verfassungsschutzes sowie auf diversen Bekennerschreiben und Diskussionspapieren, die in linken Zeitschriften wie radikal oder interim veröffentlicht wurden.

Gestern nun gelang der Verteidigung ein spektakulärer Coup. Der als Zeuge geladene Kriminalhauptkommissar Oliver Damm, der beim Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen gegen die ‘mg’ leitet, mußte zugeben, daß mindestens zwei solcher Texte von seinen Beamten selbst verfaßt wurden. ‘Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder quo vadis mg?’, ist einer dieser Beiträge überschrieben. Erschienen ist er in der interim vom 10. Februar 2005. Mit dem im typischen Szene-Jargon formulierten Papier beteiligte sich das BKA – getarnt als linksradikale Gruppe – an der sogenannten Militanzdebatte, in der das autonome Spektrum über Sinn und Unsinn militärischer Aktionen diskutierte.”

Das BKA lancierte demnach radikal formulierte Beiträge, um sie gegen die Angeklagten zu verwenden:

“Der Text wurde vom BKA verfaßt und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der ‘militanten gruppe’ zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen’, heißt es in der Polizeiakte. Das Kalkül: Mitglieder der ‘mg’ könnten die Internetseite des BKA besuchen und so identifiziert werden.”

Glauben Sie, dieser Skandal hätte einen Aufschrei in den deutschen Medien ausgelöst? Oder anders gefragt: Glauben Sie an den Osterhasen oder lieber an den Weihnachtsmann?

Das obige Zitat entnahmen wir der jungen Welt vom 27. März 2009. Außer der jW veröffentlichten das Neue Deutschland, Telepolis und Indymedia eigene Beiträge zur BKA-Fälschung. Woanders wurde die Meldung in einem Nebensatz versteckt oder — wie bei den überregionalen Platzhirschen taz, SZ, FR und FAZ — der Einfachheit halber verschwiegen.

Vielleicht, um deren Leser nicht zu beunruhigen. Andere Gründe möchten wir uns lieber nicht vorstellen.

1 Kommentar ↓

#1 Jordan am 26.04.10 um 23:14

Das BKA ist nicht stubenrein. Ich arbeitete mit einem VB Beamten des BKA in Peru. 2004 wurden gefälschte u. anonyme Dokumente z.m. Nachteil einer mir -ohne Anhörung, von der Form her völlig inkorrekten- ungerechtfertigten erteilten Abmahnung als Anhang beigefügt. Aufgrund meiner Gegendarstellung wurde die Abmahnung aus den Akten entfernt. 2007: U.a. steht schwarz auf weiss auf einer Gesprächsnotiz des BKA’s, dass ein ehemaliger Vorgesetzter von mir (VB des BKA) seinem Nachfolger mitteilt, dass ich psychische Probleme hätte, die sich auf das Arbeitsklima auswirken könnten (!!! Verleumdung, Rufmord, üble Nachrede, wie es heissen mag, auf jeden Fall, Gesetzesverstoss). 2010 wurde mir -nach Mobbing seit mindestens 2004- ausserordentlich und fristlos ‘aus wichtigem Grund’ gekündigt -nach einem tadellosen Arbeitsverhältnis von über 26 Jahren. Den wichtigen Grund musste ich bitten, ausführlich u. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach 14 Tagen oder mehr erhielt ich die schriftliche Mitteilung -nicht unverzüglich; Gesetzesverstoss des BKA. Ich leitete eine Klage beim Arbeitsgericht ein; so wie es aussieht, scheinen Rechtsanwalt u. Arbeitsgericht vor dem BKA (u. auch dem AA) ‘den Diener’ zu machen. Ich möchte dies öffentlich machen, aber nachdem ich o.G. gelesen habe, frage ich mich, bei welchen Medien.
Mit freundlichen Grüssen.

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