The Pirate Bay als Exempel

Geschrieben von messitschbyburns am 20. April 2009 | Filesharing, Urheberrecht


Das Urteil gegen die Pirate-Bay-Aktivisten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm, Peter Sunde und Carl Lundström (der leider als rechtslastige Dumpfbirne bekannt ist) soll als Exempel wirken: Je ein Jahr Haft und insgesamt 2,74 Millionen Euro Schadenersatz für 33 CDs, Filme und Computerspiele, die sich das schwedische Schöffengericht herausgepickt hat.

Als Begründung sogen sich die Schöffen u.a. diesen Satz aus den Fingern:

“Das Gericht sei überzeugt, dass Suchmaschinen, die zum Aufspüren und zum Austausch von urheberrechtlich geschützten Film-, Musik- oder Softwaredateien dienen, illegal seien, so ein Sprecher.”

Wir kennen noch eine Suchmaschine, mit der man bequem und blitzschnell findet, was die Schöffen als illegal bezeichnen: www.google.de

Gibt man bei Google z.B. “Madonna Torrent” ein, erhält man 1.170.000 Ergebnisse mit allen relevanten Tauschbörsen; außerdem spezifizierte Vorschläge zum Download, je nach persönlichem Geschmack: Wünscht man die Torrents von Hard Candy, Confessions On A Dance Floor oder Bedtime Stories?

Doch mit Google legt sich niemand an. 50 Prozent aller weltweiten Internetnutzer — ca. 650 Millionen Menschen — hängen an Google. 72 Prozent nutzen Angebote von Google (wie z.B. Youtube) neben Yahoo oder MSN. 3,6 Milliarden Suchanfragen je Stunde kann Google verarbeiten.

Die Nutzer von The Pirate Bay (TPB) werden auf 22 Millionen geschätzt. Eine lächerliche Zahl, verglichen mit Google. Leichte Beute für die Medienkonzerne:

“Ohne den Urteilsspruch abzuwarten, gingen die Rechteinhaber auf Nummer sicher und bemühten noch während des laufenden Prozesses das Europaparlament, um Druck auf die europäischen Mitgliedstaaten auszuüben. Die schwedische Justizministerin beklagte sich über die Einmischung in das laufende Verfahren, schließlich gab es noch gar kein Urteil.”

Der Anwalt von TPB hat Berufung eingelegt. Bis zur letzten Instanz werden noch viele Files getauscht, denn TPB ist nach wie vor online und plant als nächsten Schritt den kostenpflichtigen Anonymisierungsdienst IPREDator: Sicherer sharen für fünf Euro im Monat. Die EU-Gremien werden wohl das Verbot der Anonymisierung vorbereiten müssen.

Denn an der geplanten Kriminalisierung des Filesharings besteht zwischen der EU und den USA offenbar Konsens. Wikileaks machte Entwürfe des bisher geheimgehaltenen Anti-Piraterieabkommen ACTA öffentlich (hier als pdf):

“Vor allem das angehängte letzte ‘Diskussionspapier’ von Mitte Oktober bestätigt die Befürchtungen zivilgesellschaftlicher Organisationen, dass sich die vorgesehenen Strafsanktionen auch gegen Filesharing richten sollen.”

Sollen sie machen. Wenn das Filesharing illegal wird, gibt es andere Möglichkeiten, Daten zu tauschen. Im Hase-und-Igel-Spiel bleiben die Medienkonzerne immer der Hase, dem der Filesharer zuruft: “Ich bin schon hier!”

Darauf wetten wir um einen Golddukaten und eine Flasche Branntwein.

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