Pro Reli: Lehming knallt schon wieder durch

Geschrieben von messitschbyburns am 25. April 2009 | Lehming, Pro Reli


Zwei Tage vor dem Volksentscheid rastet Lehming endültig aus. Er spürt, daß der Sieg der Klerikalfanatiker nicht sicher ist. Das macht ihn irre vor Wut. Er tobt, schäumt und spuckt. Er ist außer sich.

Lehmings jüngste Haßattacke gründet in einer gerichtlichen Entscheidung. Die Initiatoren der Pro-Reli-Kampagne, die in den letzten Wochen jeden juristischen Winkelzug nutzten, um die Gegenseite mit Klagen zu überziehen und mundtot zu machen, zerrten den Senat vor Gericht.

Streitpunkt waren zwei Anzeigen, die der Senat in Tageszeitungen schaltete, um seinen Standpunkt — pro Ethik — zu verdeutlichen. Die Frage hieß: Darf der Senat die Anzeigen mit Steuermitteln bezahlen? Das Verwaltungsgericht gab am Nachmittag des 23. April die nächstliegende Antwort: Womit sonst?

“Die Landesregierung ist ‘bei Volksabstimmungen nicht zur Neutralität verpflichtet’, sondern dürfe ihre Position ‘mit Nachdruck vertreten und werbend dafür eintreten’, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.”

Minuten später legte Pro Reli beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein und fand — oh Wunder! — einen Richter, der noch am gleichen Abend Überstunden machte, um die Entscheidung aufzuheben:

“Die Richter untersagten dem Senat per einstweiliger Anordnung, ‘mit Ausnahme der Amtlichen Information zum Volksentscheid unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen’ für eine Position im Streit um ein Wahlpflichtfach Religion einzutreten.”

Begeben wir uns auf eine kurze Exkursion in die Begrifflichkeit der Justiz: Was versteht man unter einer einstweiligen Anordnung? Das Justizministerium des Landes NRW gibt Auskunft:

“Das Verwaltungsgericht entscheidet über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss […] Hat der Antrag Erfolg, so erlässt das Verwaltungsgericht die beantragte einstweilige Anordnung. Allerdings kann das Verwaltungsgericht nur vorläufige Maßnahmen anordnen. Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Den letzten Satz ließ das Justizministerium fett hervorheben. Wir nehmen an, die Justizministerin weiß, warum.

Das endgeschrumpfte Mumpelhirn weiß es nicht:

“Wer derart innig mit dem staatlich verordneten Ethikunterricht verbandelt ist wie der Berliner Senat, der entpuppt sich am Ende als Gesetzesübertreter. Denn nichts anderes bedeutet ja das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das der rot-roten Truppe untersagt hat, mit Steuergeldern für ihr Anliegen enthemmt Propaganda zu machen.”

Da spritzt die Galle meterweit. Dumm nur, daß das Urteil gar kein Urteil ist, sondern eine einstweilige Anordnung. Ebenfalls dumm, daß der Senat gegen die Anordnung vorgehen will, um ein Grundsatzurteil über die Verwendung von Steuergeldern bei Volksentscheiden für die öffentliche Darstellung der Position des Staates zu erreichen.

Davon kein Wort im Kommentar. Lehming, der Hetzer.

Weiter: Mit Steuergeldern enthemmt Propaganda machen — auch das ist falsch, und zwar doppelt.

Senatssprecher Richard Meng:

“Das OVG habe dem Senat in dem Urteil bescheinigt, er habe sachlich informiert.”

Nix Propaganda. Und:

“Der Senat hatte argumentiert, dass dann auch Kirchen verboten werden müsse, für ‘Pro Reli’ zu werben, denn auch sie lebten von Steuergeldern.”

Dazu gibt es genauere Zahlen:

“So hat die Evangelische Kirche nach eigener Darstellung rund 100.000 Euro für Briefe bezahlt, mit denen für Pro Reli geworben wurde, eine weitere Briefsendung kurz vor dem Volksentscheid kostet die Evangelische Kirche 70.000 Euro. Die Katholische Kirche gibt an, rund 100.000 Euro an Kosten für Pro Reli übernommen zu haben.”

Wer glaubt, die 270.000 Euro wurden als Kollekte gesammelt oder von anonymen Christen gespendet, wird vermutlich selig. Natürlich sind das auch Steuergelder: Kirchensteuergelder, zwangsweise eingetrieben z.B. von Arbeitslosen, die grundsätzlich Kirchensteuer abführen müssen, auch dann, wenn sie aus der Kirche ausgetreten sind.

Und wenn das OVG moniert, “dass eine vom Senat mit Steuergeldern finanzierte Anzeige zugunsten des bestehenden Wahlpflichtfachs Ethik die Chancengleichheit der Initiatoren von Pro Reli verletze”, liefert es nur eine Steilvorlage für die Anfechtung des eigenen Beschlusses.

Denn von Chancengleichheit kann nur reden, wer vorsätzlich Augen und Ohren verschließt. Die finanzielle und vor allem publizistische Übermacht der letzten Pro-CDU-FDP-Kampagnen — verpackt als “Tempelhof” und “Religion” — war so offensichtlich, daß die Richter in einem Erdloch leben müssen, abgeschnitten von allen Medien, um das tägliche Trommelfeuer von Springer und Holtzbrinck (BILD, Welt, B.Z., Tagesspiegel, Morgenpost) zugunsten Pro Reli überhört zu haben. Will der Senat seine Argumente in die Lokalzeitungen bringen, muß er dafür Anzeigenplatz kaufen. Für Pro Reli rackern Schreibluder wie Lehming und Appenzeller, ohne Rechnungslegung an die Kampagneros.

Weiter bei Lehming:

“Im Unterschied zu allen anderen Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes war die Entchristianisierung am erfolgreichsten in der DDR […] Bis heute feiert man dort die Jugendweihe und mokiert sich über Gläubige als Außenseiter.”

Lehming verschweigt, daß die Jugendweihe erstens rückläufig und zweitens keine DDR-Erfindung ist. Jeder Dorfdepp weiß, daß die Jugendweihe eine Bewegung von Freidenkern und freireligiösen Gemeinden war, die ihren Ursprung im 19. Jahrhundert hatte und sich bis zur Weimarer Zeit wachsender Popularität erfreute. Erst Hitler würgte die Feiern ab.

Das weiß wirklich jeder Dorfdepp, denn jeder Dorfdepp ist klüger als Lehming.

Inwiefern man sich “dort” — gemeint ist die Soffjetzone, die Lehming mag wie Kotze auf der Stulle — über Gläubige als Außenseiter mokiert, wird von Lehming nicht belegt.

Beweis durch Behauptung. Lehming, der Hetzer.

Weiter bei Lehming:

“Wie die Stimmungslage zeigt […], trennt dieser Kulturkampf tatsächlich West und Ost. Die Lebensverhältnisse mögen sich angeglichen haben, doch die geistige Differenz wird als desto größer empfunden.”

Von diesem Punkt an suhlt sich Lehming nur noch im puren, chauvinistischen Herrenmenschentum. Der zivilisierte Westmann schaut angewidert herab auf das barbarische, nicht-religiöse Etwas im Osten. Denn “Geistige Differenz” setzt eine Fallhöhe voraus: Die einen sind progressiv, die anderen degeneriert und blöde.

Stupider innerdeutscher Rassismus. Lehming, der Hetzer.

Für Lehming ist Religiosität unabdingbar verknüpft mit zivilisatorischen Fortschritt. Wer nicht an Gott glaubt, vegetiert vielleicht, aber er lebt nicht. Deshalb sind die von ihm abgöttisch verehrten, triefend christlichen USA — nebenbei auch Heimat der Kreationisten, Scientologen und Spaghettimonster — das Land der Hochkultur, die moralisch überlegene Führungsmacht, der extra Klecks Ketchup auf dem Big Mac.

Ungläubige dagegen betrachtet Lehming als kommunistisch verseuchte Lebensformen:

“Während in allen anderen ehemals sozialistischen Ländern nach dem Ende des Kalten Krieges eine zum Teil intensive Rückwendung zum Glauben (zumeist katholisch oder orthodox) stattfand, blieben die mehrheitlich protestantischen Ostdeutschen kirchenfern und religionsavers.”

Die Rückwendung zum Glauben — Rollback trifft es besser — ist für Lehming der Prüfstein einer entwickelten menschlichen Gesellschaft. Auf den Gedanken, daß der Osten die Avantgarde Deutschlands sein könnte, weil hier eine von religiösen Zwängen und Ängsten befreite Gesellschaft lebt, die atmen kann, ohne sich vor Höllenqual und Kirchensteuer fürchten zu müssen, kommt Lehming nicht im Traum: Wo die Gotteshäuser leer sind, kann sich keine Zivilisation entfalten.

Mit anderen Worten: Taliban are Lehming’s best friends. Passend für ein Mitglied der Achse der Blöden.

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