Nein? Sind Sie sicher?
Im Juli 2008 schrieben wir über Günther Becksteins Polizeiaufgabengesetz, das den bayrischen Ordnungshütern heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, inklusive der Befugnis, Daten auf privaten Festplatten zu löschen oder zu verändern.
Damals spannen wir den Gedanken weiter, rein fiktional:
“Wenn die Beamten schon in fremden Wohnungen an fremden Computern sitzen, können sie die Zeit nutzen, um ein wenig Belastungsmaterial zu hinterlegen. Das klappt Eins fix Drei: Einen Ordner ‘Privat’ angelegt, ein paar Bombenbau-Bilder von der mitgebrachten Dienst-DVD hineinkopiert, die Bilder geöffnet und Screenshots gemacht — den Rest erledigt der Staatsanwalt.”
Die Fiktion wurde zur Realität. Ende April 2009 schrieb die Frankfurter Rundschau:
“Die Deutsche Bahn soll auch mit sehr fragwürdigen Methoden gegen ihre Angestellten vorgegangen sein. Soll Dokumente gefälscht haben und sogar falsche ‘Beweise’ wie Hitlers ‘Mein Kampf’ oder Porno-Dateien auf Festplatten von Angestellten gespeichert haben, um diese besser kündigen zu können.”
Die Bahn ist aufgeflogen. Eine der möglicherweise Verantwortlichen, die Personalmanagerin Margret Suckale, wechselte quasi über Nacht zur BASF, wieder als Personalchefin. Sollten die Untersuchungen ihre Mitwisserschaft bestätigen, kann sie nicht mehr gefeuert werden. Sie hat sich elegant aus der Schußlinie gemogelt.
Was glauben Sie: Wie viele Unternehmen außer der Bahn manipulieren bei Bedarf die Festplatten ihrer Mitarbeiter? 10 Prozent oder mehr? Wir denken, jedes Unternehmen, das dazu technisch in der Lage ist.
Sind Sie immer noch sicher, keine Pornos auf Ihrem Bürocomputer zu speichern? Oder eine Rede von Hitler?
Schauen Sie lieber nach. Sie können nämlich niemals beweisen, die Pornos nicht gespeichert zu haben, wenn man sie als Kündigungsgrund benutzt.
Und verlassen Sie sich nicht auf Ihren Datenschutzbeauftragten. Auch der ist kündbar.
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