Nennen Sie uns Kassandra oder einen Haufen schwarzseherischer Unken: Alles, was wir im November 2008, zu Beginn der verlogenen Kipo-Kampagne, prophezeiten, ist eingetreten. Der Zensurfilter ist beschlossen, und er wird sich nicht auf Kinderpornographie beschränken. Ausländische Glücksspiele und Torrentseiten dürften als nächstes gesperrt werden, und natürlich der berühmte Bombenbastler.
Nach anfänglichem Gezicke liefern sich von der Leyen und Zypries ein irres Wettrennen um die Verschärfung des Zensurgesetzes. Und sie belügen uns, das die Schwarte kracht.
Dieses Stoppschild kennen Sie (hier vergrößern):

Das ist die offizielle Version. Darauf verspricht man Ihnen:
“Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.”
Gleiches schwor von der Leyen am 23. März 2009 in der FAZ:
“Bei unserem Verfahren werden Anfragen, die sich auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt beziehen, lediglich umgeleitet. Eine Auswertung und Filterung der Internetkommunikation findet nicht statt.”
Doch im Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (hier als pdf) steht etwas ganz anderes:
Gesetzentwurf, Artikel 1, 1 (5):
“Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.”
Auf Deutsch: Jeder, der absichtlich oder aus Versehen auf eine Seite klickt, die das BKA auf der streng geheimen Sperrliste als verboten einstuft — was Sie aber gar nicht wissen können, weil die Liste streng geheim ist und Sie sich, wenn Sie den Inhalt der Liste kennen würden, strafbar machten –, wird mit seinen IP-Daten erfaßt und in eine zweite streng geheime Liste eingetragen, aus der nach Belieben Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können.
Das Versprechen der Rechtsstaatlichkeit auf von der Leyens Stoppschild — immerhin ein ministerielles Dokument — können Sie in die Tonne treten. Die Sprüche der Politiker ebenfalls.
Justizministerin Zypries am 22. März 2009 in der ARD:
“Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern.”
Gesetzentwurf, Artikel 1: Änderung des Telemediengesetzes:
“Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083), wird wie folgt geändert …”
Dabei gilt von der Leyens Zensurgesetz nicht einmal für jeden. Es gibt Ausnahmen:
Gesetzentwurf, Teil B, I, 1 (2):
“Der Kreis der betroffenen Diensteanbieter wird auf privatrechtliche Anbieter (’in der Regel gegen Entgelt’) eingeschränkt, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Es handelt sich um eine notwendige Einschränkung, da andernfalls auch alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen) erfasst wären.”
Das bedeutet: Ein Kipo-Downloader muß sich nur einen kleinen Provider suchen, der weniger als 10.000 Kunden hat, um ungestört surfen zu können. Das ist absurd bis zur Schmerzgrenze, aber richtig niedlich ist dieser Passus: “da andernfalls auch alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen) erfasst wären.”
An Schulcomputern kann man sich in Zukunft ungefiltert durch die Kipo-Welt bewegen. Ausgerechnet an Schulcomputern. Rührend, wie sich von der Leyen um die Kinder sorgt.
Wirklich delikat ist die Ausnahme der Behörden von der Kipo-Sperre. Wer Kipo mag, muß Beamter werden. Man scheut sich, Schlußfolgerungen auf das Surfverhalten im Bundestag zu ziehen.
Inzwischen rührt sich Protest. Die Biologin Franziska Heine hat eine Online-Petition an den Bundestag gestellt: “Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten.” Hier können Sie die Petition zeichnen.
Die Petition wurde am 4. Mai freigeschaltet. Bis heute unterschrieben mehr als 68.000 Bürger, obwohl die Zeichnungsfrist erst am 16. Juni endet. Doch das demokratische Engagement des Wahlvolkes muß von der Leyen nicht beunruhigen. Eine Petition an die Bundesregierung ist wie eine Eingabe an den Vorsitzenden des Staatsrats: Sie kann zur Kenntnis genommen oder in den Papierkorb geworfen werden. Bindend ist sie nicht.
Und die Verzögerungstaktiker sind schon am Werk. Der widerliche Wiefelspütz grinst zuversichtlich in die Kamera:
“Das laufende Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition nicht beeinflusst. Der Petitionsausschuss wird sich voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl - und damit nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes damit beschäftigten.”
Sie wissen, wie man das Volk austrickst.
Immerhin muß der Petitionsausschuß Franziska Heine zur öffentlichen Anhörung einladen, weil nach drei Tagen das Quorum von 50.000 Zeichnern überschritten war. Die Anhörung wird live übertragen und sehr aufmerksam begleitet — vor allem im Internet.
Damit steht von der Leyens Gesetz plötzlich in einem ganz anderen im Fokus, als von ihr geplant: Negativ und kritisch.
Der Propaganda-Apparat der Regierung bewegt sich schon in die Angriffsposition: Verdrehung, Verleumdung, Unterstellung. Die Petenten werden madig gemacht, mit Kipo-Händlern gleichgesetzt, als Störer bei der Verbrechensaufklärung denunziert und als Schuldige an jedem mißbrauchten Kind gebrandmarkt: Wer nicht für unser Gesetz ist, ist für Kinderpornographie.
Die medienunerfahrene Franziska Heine, die in Interviews wenig schlagfertig wirkt und noch nach Formulierungen suchen muß, wenn der Interviewer schon die nächste Frage stellt, ist ein leichtes Opfer. Der Berliner Sender Radio Eins hatte am 7. Mai keine Mühe, sie im Gespräch als leicht überspanntes Mädchen zu präsentieren, daß vielleicht Gutes will, damit aber Kinderschänder schützt. In diesem Stil wird es weitergehen.
Die Ministerriege spielt dabei ihr altes Spiel “Good Cop, Bad Cop”.
Von der Leyen heuchelt erst Verständnis:
“Dieses Thema ist bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatten. Daher begrüßen wir es, wenn sich auch der Petitionsausschuss mit diesem wichtigen Thema beschäftigt.”
… bevor sie die Petenten in die Kipo-Ecke stellt:
“Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann.
Den Bad Cop gibt Wirtschaftsminister zu Guttenberg:
“Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.”
Kein Zeichner der Petition sträubt sich gegen die Sperrung von Kipo. Das weiß Minister zu Guttenberg. Er richtet seinen Satz nicht an die Petenten. Er spricht durch sie hindurch und meint die Medien.
Sie sollen schreiben: “Zehntausende votieren gegen das Gesetz gegen Kinderpornographie”.
Und sie werden es schreiben.
1 Kommentar ↓
[…] ich mitunterschrieben und das meine ich auch. Was die Petition bringen wird: nichts, siehe z.B. hier. Ich habe die Petition dennoch unterzeichnet, da in mir doch noch ein kleines Fünkchen Glaube an […]
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