Justizministerin Zypries eröffnete am 7. Mai in Berlin die Internationale Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts. In ihrer Rede brachte sie eine bemerkenswerte Passage unter:
“Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll.
Nicht zur Kontrolle, sondern um einen paßgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob jemand auf Material zugreifen will, um dies kommerziell zu nutzen oder ob sich jemand lediglich für private Zwecke informieren möchte.
Ob das technisch geht, welche rechtliche Erwägungen wir dabei anstellen müssen, das ist noch alles offen, aber wir müssen darüber nachdenken und diskutieren und gemeinsam die Suche nach Lösungen vorantreiben.”
Der Wegfall oder die Einschränkung der Online-Anonymität per Gesetz ist nur eine Frage der Zeit. Das Verbot der Anonymisierung wird kommen. Nicht, um den von Zypries vors Loch geschobenen Urhebern unter die Arme zu greifen (zumindest nicht vordringlich), sondern um zu wissen, wer sich wann und wo im Netz bewegt.
Parallel dazu dürfte die Vergabe einer lebenslang gültigen, festen IP-Nummer vorbereitet werden, mit der man sich einzuloggen hat.
Das gibt es nicht, sagen Sie?
Stimmt. Die PKZ gibt es auch nicht. Dafür seit 1. Januar 2009 eine lebenslang gültige Steuernummer.
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