Warum kein Postbenutzungsverbot für Filesharer?

Geschrieben von messitschbyburns am 03. Juni 2009 | Filesharing, Medien, Musikindustrie, Überwachung


Was glauben Sie, liebe Leser: Ist die folgende Meldung wahr oder falsch?

“Kulturstaatsminister Bernd Neumann machte sich auf der CDU MediaNight in Berlin am Dienstagabend für den Ausschluß vom Brief- und Paketdienst bei wiederholten Urheberrechtsverstößen stark.

‘Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht’, erklärte der CDU-Politiker. Das Verbot der Teilnahme am Postdienst sei ‘überall möglich’, freute er sich über das Vorpreschen Frankreichs bei einem entsprechenden ‘Three Strikes’-Modell. Aber auch in Österreich sei die Debatte in diesem Punkt ‘viel weiter’. Er sei daher dabei, die Bedenken tragende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ‘mit den Betroffenen’ aus der Musikindustrie an einen Tisch zu bringen. Die Labels müssten mit dem von ihnen gewünschten ‘Handlungsinstrumentarium’ ausgerüstet werden. Eine gesetzliche Regelung werde dann in der nächsten Legislaturperiode anstehen.”

Na?

Klingt unwahrscheinlich, oder?

Wenn Sie der Nachricht mißtrauen, haben Sie recht. Neumann fordert kein Verbot der Teilnahme am Postdienst. Er geht viel weiter.

Hier ist die originale Meldung:

“Kulturstaatsminister Bernd Neumann machte sich auf der CDU MediaNight in Berlin am gestrigen Dienstagabend erneut für Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen stark.

‘Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht’, erklärte der CDU-Politiker. Das Kappen von Netzverbindungen sei ‘überall möglich’, freute er sich über das Vorpreschen Frankreichs bei einem entsprechenden ‘Three Strikes’-Modell. Aber auch in Österreich sei die Debatte in diesem Punkt ‘viel weiter’. Er sei daher dabei, die Bedenken tragende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ‘mit den Betroffenen’ aus der Musikindustrie an einen Tisch zu bringen. Die Labels müssten mit dem von ihnen gewünschten ‘Handlungsinstrumentarium’ ausgerüstet werden, auch wenn die ‘abgestufte Erwiderung’ Frankreichs nicht ‘Eins zu Eins’ auf Deutschland zu übertragen sei. Eine gesetzliche Regelung werde dann in der nächsten Legislaturperiode anstehen.”

Das Internet stellt nur eine Infrastruktur zur Verfügung, wie auch die Post. Mit dieser Infrastruktur kann man imaterielle (Internet) oder materielle (Post) Waren versenden. Weder Internet noch Post sind verantwortlich für das, was der Nutzer mit ihnen anstellt.

Wer Gesetzesverstöße begeht und sich dabei der Post bedient, indem er z.B. mit nicht lizenzierter Software handelt, die er in Briefen oder Paketen an seine Kunden verschickt, wird bestraft (sofern man ihn ertappt). Nicht für den Postversand, sondern für die verbotene Tat. Niemand käme auf den Gedanken, dem Delinquenten zu verbieten, einen Brief zu schreiben. Selbst im Gefängnis ist das möglich.

Wer für den gleichen Gesetzesverstoß das Internet zur Distribution benutzt, dem soll der Onlinezugang gesperrt werden.

Vielleicht fragen Sie: Was ist daran schlimm? Braucht man das Internet zum Leben?

Ja, braucht man.

Das Internet ist keine Spielwiese für hippe junge Menschen. Die deutsche Regierung forciert seit Jahren den Ausbau der sogenannten Datenautobahn, möglichst breitbandig und bis ins letzte Dorf.

Auf einer eigenen Website listet die Bundesregierung unter dem Schlagwort Deutschland Online ihre Aktivitäten auf. Das Ziel besteht im Aufbau eines flächendeckenden und sicheren Verwaltungsnetzes. Je mehr Behördengänge der Bürger am heimischen Computer erledigt, desto mehr Personalkosten spart der Staat.

Noch kann man wählen, ob man die Verwaltung online oder offline bedienen möchte. Doch kontinuierlich verlagern Bundesregierung und Kommunen ihre Verwaltungsabläufe ins Internet. Ohne Internetzugang ist man bereits heute von der Meldung der Sozialversicherung, der Lohnsteuer und der geringfügig Beschäftigten abgeschnitten. Einwohnermeldeämter und KFZ-Meldestellen bereiten den Umzug ins Netz vor. Die Bundesregierung überlegt, jedem Bürger eine eigene Email-Adresse zuzuweisen, die als digitaler Ausweis für sämtliche Online-Schriftwechsel mit Ämtern und Behörden verbindlich werden soll.

Auch außerhalb der Ämter nimmt der Zwang zur Online-Teilnahme zu.

Manche Firmen bevorzugen Online-Bewerbungen. Energieversorger und Mobilfunkanbieter bieten bestimmte Tarife ausschließlich online an. Die Bahn verknappt seit Jahren ihre Fahrkartenschalter und wünscht, die Fahrgäste mögen die Fahrkarten online kaufen und zu Hause ausdrucken. Ryanair schließt am 1. Oktober alle Check-In-Schalter an Flughäfen. Die Fluggäste müssen online einchecken, dafür aber fünf Euro zahlen, zusätzlich zum Flugticket.

Die US-Regierung verlangt seit Januar 2009 eine Online-Registrierung vor der Einreise in die USA. Für Marketingaktionen wie die T-Mobile Street Gigs oder das Berliner Metallica-Konzert vom 12. September 2008 sind bzw. waren Online-Reservierungen Pflicht. Tickets für Großveranstaltungen wie die Fußball-WM können ausschließlich online erworben werden.

Provider wie 1&1 bewerben massiv das Telefonieren übers Internet (VOIP). Hat man seinen herkömmlichen Anschluß gekündigt und besitzt kein Handy, ist man aufs Internet angewiesen, um telefonieren zu können.

Immer mehr Zeitungen publizieren nur noch online. Der kollabierte Werbemarkt hat 2009 den Übergang von der traditionellen, gedruckten Zeitung zum Onlinemedium beschleunigt. Große Bibliotheksverbünde vernetzen sich und stellen ihre Bestände online. Musikkonzerne reduzieren ihre CD-Produktionen und drängen ihre Produkte mit Macht in den Online-Verkauf. Und sollte sich Amazons Kindle durchsetzen, steht erstmals die massive Portierung von herkömmlichen Büchern in elektronische Bücher bevor, die nur online erworben werden können.

Wer also — aus welchen Gründen auch immer — aus dem Internet ausgesperrt wird, verschwindet aus einem Teil des administrativen, öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Er muß sich mit der Benachteiligung in allen Ebenen des Lebens — vor allem in Schule, Studium und Beruf — und mit der Beschneidung seines Rechts abfinden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren:

Grundgesetz, Artikel 5 (1):

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten […] Eine Zensur findet nicht statt.”

Die Verhältnismäßigkeit wird hier völlig außer Kraft gesetzt. Der Ausschluß vom Internet ist wesentlich weitreichender, als es ein Verbot der Teilnahme am Postdienst — das keiner verlangt — je sein würde. Noch unverhältnismäßiger ist der Anlaß für diese nonchalant dahergeplapperte Forderung: Der Überlebenskampf der Medienkonzerne. Um deren Gewinnmargen-Optimierung willen ist Lobbyisten wie Neumann jedes Mittel recht.

Übrigens:

In Frankreich soll der Internet-Nutzer auch nach seiner Sperre Gebühren für den toten Internetzugang zahlen, bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit. Das ist der maximale Extraprofit für französische Provider: 100 Prozent Gewinn bei 0 Prozent Dienstleistung.

4 Kommentare ↓

#1 Tim am 03.06.09 um 04:18

Vielen Dank für die kleine Argumentationshilfe. Eigentlich liegt das alles auf der Hand, was du hier schreibst; aber wie so oft sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht; insbesondere Art. 5 GG.

Neumann geht es offensichtlich genauso.

Ach ja: Wetten, dass jeder der sich aus gutem Grund gegen solche Maßnahmen ausspricht, bald unter Generalverdacht gerät, Verbrecher (Urheberrechtsverletzer) schützen zu wollen oder gar selbst einer zu sein?

#2 admin am 03.06.09 um 10:13

Den Generalverdacht befürchte ich auch. Als Testlauf kennen wir ja schon die Formel “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten”, mit der seit dem 11.09.2001 überwacht, mitgelesen, gespeichert und abgehört wird, was dem Staat beliebt. Wer sich dagegen wehrt, hat dann wohl etwas zu verbergen und macht sich erst recht verdächtig.

In der DDR gab es ein ähnliches Totschlagargument: “Bist du für den Frieden oder dagegen?” Damit wurde jede Diskussion beendet, wie jetzt bei der Frage “Bist du gegen Kipo?”, die mit der Frage “Dann hast du sicher nichts gegen einen Filter im Netz?” gekoppelt wird.

#3 Tim am 04.06.09 um 04:23

Hier hat sich mal jemand die Mühe gemacht, den Satz “Wer nichts zu verbergen hat…” komplett auseinander zu nehmen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html

#4 admin am 04.06.09 um 09:58

Ein sehr guter Artikel. Den sollte man wirklich weiterempfehlen.

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