Augsburger Stadtverwaltung!

Geschrieben von messitschbyburns am 03. Mai 2009 | Immer wieder sonntags


Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht ist euch einen glänzender Sieg geglückt. Die Richter wiesen die Klage der Geschäftsführerin eines Bordells ab, die sich gegen eine Kondompflicht ihrer Kunden beim Oralverkehr wehrte.

Unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro muß sie nun jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs unterbinden.

Die Bordellchefin sagt, sie könne die Kondompflicht unmöglich überwachen. Das ist nachvollziehbar, aber uns interessiert etwas anderes:

Wie habt ihr, verehrte Beamte, herausgefunden, daß die erigierten Männer keine Kondome wünschen? Und wie werdet ihr prüfen, ob sie im Bordell fürderhin den Fromms über den Puller stülpen?

Schleicht ihr euch in der Mittagspause in den Puff, inkognito und total unauffällig? Oder erst nach Feierabend, getarnt als notgeile Kegelbrüder? Dürft ihr das Lustgeld als Spesen absetzen? Gibt es im Amt eine Ausgabestelle für Kondome? Wer entscheidet, welcher Kollege zum Oraltest schreiten darf? Das Los, das Dienstalter oder ein genauer Plan?

Und was erzählt ihr euren Frauen, wenn ihr zu Hause müde in die Kiste fallt, abgezapft bis auf den letzten Tropfen und eingehüllt in eine Wolke billigen Parfüms, die euren Hosenschlitz umdünstet? “War heute wieder ein besonders harter Tag, Schatz”?

Nicht wirklich erregt
Messitsch by Burns

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