Presseverlage wollen mehr Rechte

Geschrieben von messitschbyburns am 09. Juni 2009 | BILD, Blogs, Medien, Piratenpartei, SPIEGEL/SPON


Als SPON vor drei Tagen den Frontalangriff gegen die Piratenpartei fuhr, überlegten wir, ob sich der Verlag demnächst offen zum Heidelberger Appell bekennen wird.

Heute wird die Sache klarer:

Die Großverlage Axel Springer AG, Bauer Media Group, Ganske Verlagsgruppe, Gruner + Jahr, Spiegel-Verlag und ZEIT-Verlag unterschrieben eine “Resolution gegen den geistigen Diebstahl im Internet”. Sie fordern ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage:

“Neben den Verlagen würden auch Redakteure und freie Journalisten davon profitieren, wenn der aktuelle massive Rechtsbruch durch mannigfache Vervielfältigung juristisch verfolgt werden könnte.”

Leistungsschutzrechte gibt es u.a. in der Musikindustrie. Jedes Label hält Rechte an jedem Musikstück, das von ihm veröffentlicht wird. Denn die Label betrachten sich als Werkvermittler, d.h., als Scharnier zwischen Künstler und Publikum, und lassen sich vom Künstler für ihre Leistungen nicht nur mit Geld honorieren, sondern mit der Übertragung bestimmter Rechte (die dann wieder zu Geld werden — im Idealfall jahrzehntelang).

Man könnte die Leistungen auch einmalig bezahlen, wie jede andere Dienstleistung, ohne sich auf Jahre vertraglich zu versklaven, aber das würde die immer noch stetig tröpfelnden Einnahmen der Label empfindlich stören. Sie haben sich so daran gewöhnt, die Künstler zu melken; das geben sie nicht freiwillig wieder her.

Wurde ein Werk veröffentlicht, kann es nur noch mit Zustimmung des Labels vermarktet werden. Steht ein Künstler bei Label X unter Vertrag, darf er bei Label Y keine noch so winzige Gastrolle geben. Die jahrelange Blockade abgelieferter Werke, das Nichtveröffentlichen des Backkatalogs oder die Verhinderung des Labelwechsels sind keine Seltenheit.

Das hat gravierende, manchmal skurril anmutende Auswirkungen. Auf der CD Mirror Ball wird Neil Young von Pearl Jam begleitet. Im Booklet darf Pearl Jam nicht als Band genannt werden, nur die Namen der Musiker sind erlaubt. Neil Young und Pearl Jam sind bei verschiedenen Plattenfirmen unter Vertrag, und die Label konnten sich nicht einigen. Wie im Kindergarten.

Bei Presseverlagen ist das anders. Hier behält der Autor das Recht an seinem Werk. Er kann das Werk mehrfach veröffentlichen, Verlagen seiner Wahl anbieten, im Original, gekürzt oder umgeschrieben, so, wie ihm beliebt (sofern er nicht die Nutzungsrechte ohne Einschränkungen an einen Verlag abtritt).

Das stört die Verlage mächtig, denn nicht jeder Autor läßt sich per Vertrag zur Abtretung aller Rechte zwingen. Und nicht weniger zürnen die Verlage über die Zitierfreiheit, die sie ohne Leistungsschutzrecht nur schwer beherrschen, noch schwerer aber versilbern können.

Denn gemäß Urheberrechtsgesetz (§ 51) ist das Zitieren erlaubt:

“Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.”

Was aber wäre, wenn die Verlage per Leistungsschutzrecht die vollständige Vermarktungshoheit über jede Zeile erhalten, die ein Autor bei ihnen veröffentlicht?

Sie könnten sich jedes Zitat per Abmahnung oder Klage vergüten lassen. Ob das Zitat nach § 51 erlaubt ist oder nicht, entscheiden dann die Richter. Bis zu welcher Instanz sich der Verklagte wehren will, ist u.a. vom Inhalt seines Geldbeutels abhängig. Im Streitfall Axel Springer AG vs. Blogger XY wegen eines Zitats aus BILD oder WELT kann man sich denken, wer gewinnt. BILDblog wäre wohl in kürzester Zeit offline.

Neulich gab es einen kleinen Vorgeschmack, im Zoff zwischen Perlentaucher, FAZ und Thomas Hürlimann. Der Perlentaucher zitierte aus einem FAZ-Artikel Hürlimanns. Die FAZ, die den Perlentaucher so innig liebt wie der Teufel das Weihwasser, schickte dem Perlentaucher eine Zitat-Rechnung über 590 Euro. Autor Hürlimann lachte laut und sagte, er hätte nichts dagegen, zitiert zu werden. Die Rechte am Artikel lägen sowieso bei ihm, die FAZ könne also gegen das Zitat gar nicht vorgehen — 1:0 für den Perlentaucher.

Daraufhin bat die FAZ ihren Autor zum intensiven Gespräch, und der zuckte zurück. Hürlimann erinnerte sich plötzlich an einen Vertrag, in dem er alle Nutzungsrechte an die FAZ abgetreten hatte — 1:1 für beide.

Die FAZ verzichtete darauf, die 590 Euro beim Perlentaucher einzuklagen. Sie hätte es aber gekonnt.

In diesem Fall mußte die FAZ die vertragliche Situation mit dem Autor klären. Verfügt der Verlag aber über das Leistungsschutzrecht, ist jede Nachfrage überflüssig. Dann kann die Abmahnwelle rollen; vorranging im Internet.

Denn hier sehen die Verlage ihre ärgsten Gegner. Sie glauben, Blogger würden ihnen die Leser stehlen. Das ist zwar Unsinn, aber wenn die eigenen Umsätze dramatisch sinken, braucht man einen Schuldigen.

Neben der FAZ kämpft besonders die ZEIT gegen das freie und kostenlose Publizieren im Internet. Dabei verstieg sich die ZEIT in eine aberwitzige Kampagne, die Sie, liebe Leser, nicht verpassen sollten.

Goutieren Sie jeden Buchstaben dieser unglaublich realitätsfremden Artikel, heruntergerasselt von lebensfernen Kleinhirnspendern, die die Welt nicht mehr verstehen, seit die geliebte Schreibmaschine des Urgroßvaters vom gefährlich surrenden Computer abgelöst wurde. Lesen Sie es mit Genuß, denn etwas Blöderes finden Sie in diesen Tagen nirgendwo:

Susanne Gaschke: Im Netz der Piraten
Adam Sobczynski: Das Netz als Feind
Heinrich Wefing: Wider die Ideologen des Internets!
Daniel Bouhs:1 Das Ende der Wild-West-Manier

Und als Extraportion Idiotie auf dem großen Haufen Schwachsinn: Das Netz trügt. Ein abstruser Rundumschlag, kulminierend in der irrwitzigen Behauptung, das Internet tendiere zum E-Bolschewismus. Geschrieben und — für den, der Lust auf den Anblick geschwärzter, krummer Raucherzähne hat — in die Kamera gesprochen von Jens Jessen, dem ewig sauertöpfigen, zutiefst beleidigten und permant humorlosen Feuilleton-Chef der ZEIT, der mit pathetischem Tremolo in der Stimme die Abschaffung der Anonymität im Internet fordert, in wunderbarer Übereinstimmung mit Justizministerin Zypries.

Bloggen mit Führungszeugnis, und die Verlage sind gerettet.

Könnten die Verlage jegliches Zitieren unterbinden, würden sie die verhaßten Blogs auf kaltem Wege abwürgen — glauben sie. Daß man ein Zitat auch sinngemäß formulieren oder vollständig auf das Zitieren verzichten kann, begreifen sie ebensowenig wie die Tatsache, daß jeder Link auf eines ihrer Onlinemagazine Traffic generiert, den wiederum ihre Werbepartner schätzen.

Aber was soll man schon von Hirnminuskeln erwarten wie Dirk Platte, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, der im Jahr 2009 immer noch vom kostenpflichtigen Content träumt und, weil sich sein Traum partout nicht erfüllen will, mit Karacho in den gleichen Hohlweg donnert, in dem sich vor ihm die Musikindustrie festgefahren hat:

“Im Netz ist das Unrechtsbewusstsein angesichts des verbreiteten kostenlosen Contents verkümmert.”

Kundenkriminalisierung ist prima. Das hat schon der Musikindustrie sehr geholfen.

Ach ja: Fast hätten wir die Begründung vergessen, mit der die Verlage das Leistungsschutzrecht fordern:

“Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben.”

Gähn.

  1. Der lustige Daniel Bouhs lief uns erst neulich über den Weg. []

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