Drei Lektionen für Dieter Gorny

Geschrieben von messitschbyburns am 15. Juni 2009 | Gorny, Urheberrecht


Das Französische Verfassungsgericht erklärte das Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet für nicht verfassungskonform.

Drei Lektionen aus der Begründung, Dieter Gorny zugeeignet:

  • Das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit schließt auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein.
  • Es ist die Aufgabe von Richtern, darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, daß sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen.
  • Das Gesetz zu Internet-Sperren verletzt den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Daß der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urheberrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, ist verfassungswidrig.

Dieter Gorny, der Schließmuskel des Bundesverbandes Musikindustrie, hatte im Mai 2009 ein Internetverbot für Urheberrechtsverletzer auch in der Bundesrepublik gefordert — nach französischem Vorbild.

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