Kinderpornos als Zensurhebel: Warum Kipo-Seiten nicht gelöscht werden

Geschrieben von messitschbyburns am 12. Juni 2009 | KiPo, von der Leyen


Seit Ursula von der Leyen das Zensurgesetz vorantreibt, fragt man sich, warum die Behörden Kipo-Seiten sperren, aber nicht löschen wollen. Daß Kipo-Seiten gelöscht werden können, ist bekannt.

Eine Abgeordnete brachte zufällig Licht ins Dunkel.

Frau Dr. Martina Krogmann ist Internet-Beauftragte und Sprecherin für Neue Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Am 2. Juni 2009 wurde ihr auf Abgeordnetenwatch die Frage gestellt: “Werden Seiten gesperrt werden, die auf europäischen und nordamerikanischen Servern liegen?

Frau Dr. Krogmann antwortete:

“Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch.

Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist es hier in vielen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Prävention praktikabler, sie zu sperren - sonst erreicht die Information sogar kooperationswillige host-provider erst dann, wenn die Seite schon weitergewandert ist.”

Das ist erstaunlich. Denn eine Studie der Studie der Universität Cambridge (hier als pdf) ergab folgendes:

Phishing-Seiten, mit denen Kontodaten ausgespäht werden, um später die Konten abzuräumen, verschwinden nach durchschnittlich vier Stunden aus dem Netz, Kipo-Seiten erst nach ca. 30 Tagen.1

Demnach handeln die Banken blitzschnell, um ihre Kunden (und ihren eigenen Ruf) zu schützen. Internationale Zusammenarbeit ist hier kein Problem.

Bei Kinderpornographie besteht das BKA auf dem Dienstweg über die nationalen Polizeibehörden und internationalen Organisationen: Antrag, Stempel, Unterschrift, bitte die Sprechzeiten beachten. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ruht die Arbeit, außerdem bei Krankheit, Urlaub, Betriebsversammlungen und dem Geburtstag des Vorgesetzten.

Das ist keine Übertreibung. Schon die deutschen Dienstwege haben es in sich. Ein Demonstrant, der 2007 in Heiligendamm während einer G-8-Demo so gezielt mit dem Wasserwerfer beschossen wurde, daß er auf dem linken Auge erblindete, wartet seit zwei Jahren, daß die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Polizisten erhebt, der die Wasserkanone bediente:

“‘Die ungewöhnlich lange Dauer des Verfahrens hat damit zu tun, dass die Polizisten aus einem anderen Bundesland kommen’, sagt der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann. Die Wasserwerfer-Mannschaft, die damals im Einsatz war, ist in Nordrhein-Westfalen stationiert. ‘Die Kommunikation mit dem Innenministerium in NRW verlief sehr langsam’, sagt Lückemann. Zudem habe es Unklarheiten darüber gegeben, welche Verordnung für den Einsatz von Wasserwerfern denn für die Polizisten gegolten habe - die aus NRW oder die aus Mecklenburg-Vorpommern, wo der Einsatz stattfand.”

Wenn eine Phantomdiskussion um die Gültigkeit der Wasserwerfereinsatzverordnung in zwei Bundesländern des gleichen Staates zum zweijährigen Problemfall eskaliert, kann man sich ausmalen, wie lang die Dienstwege zwischen BKA und fremdsprachigen Polizeibehörden bei der Kipo-Bekämpfung werden.

Aus Achtung vor der Souveränität der Staaten.

Mißachten Banken die Souveränität anderer Staaten? Oder wird der Schutz des Kapitals höher eingeschätzt als der Schutz von Kindern?

Diesen Frage ist rhetorisch, liebe Leser. Sie müssen sie nicht beantworten.

  1. The Impact of Incentives on Notice and Take-down, Seite 19, Punkt 8: Comparing Take-down Effectiveness, Table 4: Website Lifetimes by Type of Offending Content, Table 5: Proportion of Websites Still Alive After 6 and 4 Weeks Respectively []

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