Das Bundesjustizministerium bat Anfang 2009 mehrere Verbände um ihre Stellungnahme zum geplanten Dritten Korb der Urheberrechtsreform. Unter anderem wollte das Ministerium wissen, wie mit der Privatkopie umgegangen werden soll.
Einer der angesprochenen Verbände war der Deutsche Kulturrat. Seine Antwort fiel so unmißverständlich wie haarsträubend aus:
“Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und des Verbots der Herstellung einer Kopie durch Dritte (§ 53 UrhG)
Die Privatkopie entwickelt sich zunehmend von ihrer ursprünglichen Intention weg und wird in einem großen Umfang genutzt, um den Kauf von urheberrechtlich geschützten Werken zu vermeiden. Dadurch entstehen gerade der Kulturwirtschaft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die letztlich das ohnehin geringe Einkommen der Künstler schmälern.”
Das war der unmißverständliche Teil. Jetzt folgt der haarsträubende Nachsatz:
“Eine Begrenzung der Zulässigkeit der Privatkopie darf nicht dazu führen, dass die ohnehin zu geringe Vergütung nach § 54a UrhG noch weiter abgesenkt wird.”
Nach § 54a UrhG zahlen Sie, liebe Leser, für jedes Gerät — vom Scanner (12,50 Euro) bis zum Brenner (10,68 Euro) — einen Obolus zugunsten der Urheber, deren geschützte Werke sie mit diesen Geräten kopieren oder vervielfältigen könnten, wenn Sie wollten. Ob Sie wirklich wollen, interessiert dabei nicht.
Mit der Abgabe wird eine Kopie nicht legalisiert, wenn der Urheber dies nicht möchte (zum Beispiel durch Einbau eines Kopierschutzes). Sie, liebe Leser, sollen nur zahlen und den Mund halten.
Und nun kommt der Kulturrat und verlangt erstens die Begrenzung der Privatkopie und zweitens die Beibehaltung der Urheberrechtsabgabe für Geräte, mit denen Sie, liebe Leser, dann kaum noch Privatkopien herstellen dürfen.
Ihnen und uns kann das egal sein. Aber wissen Sie, wen der Kulturrat mit seiner Forderung wirklich trifft? Die Bibliotheken. Wenn dort keine Datenträger mehr von der Kopie kopiert werden dürfen, müssen die abgenutzten CDs weggeworfen oder neu gekauft werden.
Bisher konnten die Bibliotheken ihren digitalen Bestand aus sich selbst heraus erneuern: Mit einer Sicherheitskopie, von der wieder Kopien gezogen werden, wenn das Original verschlissen ist. Das wäre dann verboten.
Der Deutsche Bibliotheksverband schreibt in seiner Stellungnahme: “Der gesamtgesellschaftliche Schaden wäre enorm.” Die Bestandssicherung und Langzeitarchivierung käme zum Erliegen. Was den Bibliotheken sonst noch blüht, wenn sich Lobbyisten wie der Deutsche Kulturrat durchsetzen, der in seiner Stellungnahme schlicht die langjährigen Forderungen der Musikindustrie übernimmt, lesen Sie bitte selbst (hier als pdf).
Dafür setzt sich also der Deutsche Kulturrat ein. Ist das nicht toll? Es geht noch toller:
“Gesetzliches Verbot sogenannten intelligenter Aufnahmesoftware, mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Webradio-Angebot herausgefiltert und aufgenommen werden können (§ 53 UrhG).”
Als intelligente Aufnahmesoftware bezeichnet man Plug Ins wie Streamripper (für Winamp) und Programme wie Audiojack, mit denen Radiosendungen im Internet aufgenommen und (mit Audiojack) in einzelne Titel extrahiert werden können. Falls Sie zum Beispiel DJ Bobo mögen, können Sie festlegen, nur DJ-Bobo-Songs mitzuschneiden.
Die Musikindustrie sieht darin eine existenzielle Bedrohung, weil der Fan, der sich online seine private Kollektion zusammenstellt, angeblich keine CD von DJ Bobo mehr kaufen würde. Deshalb soll die intelligente Aufnahmesoftware verboten werden, was ebenfalls ein Uralt-Mantra der Musikindustrie ist, das der Kulturrat übernimmt. Sollte die Software wirklich verboten werden, wird dieses Verbot ebenso so wirkungsvoll sein wie jenes, den Kopierschutz zu umgehen. Wie viele CDs wurden eigentlich mehr verkauft, als es den Kopierschutz noch gab?
Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband für 210 Bundesverbände und damit so etwas wie die deutsche Kulturregierung. Auch der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. mit dem neckischen Namen G.A.M.E. kroch unter dieses Dach.
Was für ein Glück, sich so kompetent vertreten zu sehen. Was für ein größeres Glück, das wir uns bis heute strikt von G.A.M.E. fernhalten.
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