Vom Glück, sich vor deutschen Gerichten verteidigen zu lassen

Geschrieben von messitschbyburns am 21. Oktober 2009 | Berliner Zeitung, Politik


Wenn morgen, liebe Leser, in Ihrer persönlichen Umgebung ein Mensch erschlagen wird und man Sie der Tat bezichtigt, sind Sie bald die Hauptperson in einem Strafprozeß. Sorgen Sie sich nicht, ob Sie Ihren Verteidiger bezahlen können. Vertrauen Sie darauf, was Strafverteidiger Ferdinand von Schirach sagt:

“Ich glaube, dass es hervorragende junge Anwälte gibt und dass es in Deutschland nicht vom Geld abhängt, wie sich jemand verteidigen kann.”

Lustig, nicht wahr? Es wird noch lustiger.

Als Angeklagter steht Ihnen in einem Strafprozeß keine Prozeßkostenhilfe zu. Das klingt etwas bedrohlich, wenn man Ferdinand von Schirachs Andeutungen über seine fast frei verhandelbare Vergütung kennt:

“Eine Gebührenordnung legt fest, was ein Verfahren bei einem Pflichtverteidiger und einem Wahlverteidiger kostet. Das sind relativ geringe Gebühren. Darüber hinaus können Sie als Mandant Vergütungsvereinbarungen mit dem Anwalt abschließen. Diese Verträge werden in gewissen Grenzen frei geschlossen.”

Doch Ferdinand von Schirach weiß Rat und Hilfe:

“Eine ganz schwere Straftat begehen Sie in der Regel nur einmal im Leben. Wenn Sie Ihren Mann umbringen, dann tun Sie das nur einmal, weil Sie nur diesen einen Mann haben. Dann sind in den meisten Fällen Verwandte und Freunde bereit, die Kosten der Verteidigung zu übernehmen.”

Das heißt: Hilf dir selbst, dann hilft dir der Strafverteidiger deiner Wahl. Laß die innerfamiliäre Sammelbüchse kreisen, trag all dein Geld zu Ferdinand von Schirach, und du wirst nur 9 1/2 statt 10 Jahre im Knast sitzen.

Wenn aber die Familie nicht spenden möchte oder wirklich keine Knete besitzt? Kein Problem für Ferdinand von Schirach. Dann gibt’s den hervorragenden jungen Anwalt ohne Berufserfahrung als Pflichtverteidiger. Macht 12 statt 10 Jahre Knast.

Rein zufällig trudelte vorgestern diese Meldung ein. Sie betrifft zwar keine Straf-, aber sonstige Verteidiger:

Jack Wolfskin mahnt Kleinbastler ab, die Tatzenpfötchen auf Deckchen sticken und ihre Bastelarbeiten online verkaufen. Angeblich wären die Basteltatzen dem Wolfskin-Logo zum Verwechseln ähnlich; das schade dem Weltkonzern substantiell.

Die Abgemahnten müssen zwischen 850 und 1000 Euro zahlen, dann geht die Wolfskin-Party weiter. Der Konzern verlangt die Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben sowie die Herausgabe der Namen von Kunden und Geschäftspartnern. Man kann sich denken, warum.

Dagegen könnten sich die Kleinstgewerbler mit einem Anwalt wehren. Doch eine der von Wolfskin verfolgten Bastlerinnen sagt zu recht:

“Ich hatte zwar den Willen, aber einfach nicht das Geld, mich da irgendwie weiter zu rechtfertigen. Bei dem Streitwert kann nicht einmal ein befreundeter Anwalt tätig werden. Schon die Gebühren für Verfahren am Oberlandesgericht sind zu hoch.”

Tatsächlich. In Deutschland hängt es nicht vom Geld ab, wie sich jemand verteidigen kann: Dieser Satz ist völlig korrekt — wenn man ihn aus der Perspektive des Strafverteidigers Ferdinand von Schirach betrachtet.

Es gibt auch keine Klassenjustiz. Und vor dem Gesetz sind alle gleich. LOL.

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