Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, Seite 6/124
“Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden.”
Bisher werden Abwasser- und Hausmüllentsorgung als hoheitliche Aufgaben definiert (“Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge”).
Weil sie dem Gemeinwohl dienen, müssen Kommunalbetriebe für die Müllabfuhr und Abwasseraufbereitung keine Mehrwertsteuer zahlen (für die Trinkwasserversorgung nur die halbe Steuer). Im Gegenzug dürfen kommunale Betriebe die Mehrwertsteuer, die sie für ihre Investitionen ausgeben, nicht absetzen.
Die FDP sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung, denn private Müllentsorger sind von der Mehrwertsteuer nicht befreit. Zwar wird niemand gezwungen, in Konkurrenz zu den kommunalen Betrieben eine private Müllentsorgung aufzubauen, und man hört auch nicht von Klagen privater Entsorger über zu geringe Gewinnmargen. Die Berliner ALBA AG expandiert z.B. weltweit. Das Geschäft mit dem Dreck ist lukrativ.
Wenn man sich — wie die FDP — allerdings der bedingungslosen Vorfahrt für private Unternehmen verschrieben hat, muß man die Kommunalbetriebe kalt entsorgen (drei Euro in die Wortspielkasse). Die Mehrwertsteuer zwingt Kommunalbetriebe zu höheren Preisen, die von den Privaten lässig unterboten werden.
Die kalkulieren schließlich schon lange inklusive Mehrwertsteuer und können — dank ihrer internationalen Verschiebebahnhöfe und konzerneigenen Querfinanzierung — ihren Angestellten im Niedriglohn-Ausland noch ein paar Cent weniger zahlen, um der kommunalen Konkurrenz in Deutschland lukrative Aufträge abzujagen.
So werden Arbeitsplätze gesichert und Investitionen ermöglicht — bei den privaten Müllentsorgern.
Kein Wort dagegen findet man im Koalitionsvertrag zu einer anderen steuerlichen Ungleichbehandlung:1
“So profitieren die AKW-Betreiber seit Jahrzehnten davon, dass fossile Brennstoffe besteuert werden, während Kernbrennstoffe steuerlich befreit sind. Zudem durften die Konzerne knapp 30 Mrd. Euro für den Rückbau von Atomanlagen und die Endlagerung zurückstellen. Auf diese Teile ihres Gewinns mussten sie niemals Steuern zahlen.”
Vor der FDP sind alle gleich.
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