Früher war nicht alles schlecht. Beispielsweise konnte man Menschen ungestraft hinrichten lassen, wenn es der Staatsräson dienlich war. Adenauer fand das toll, Ulbricht auch, Honecker nur noch zeitweise. Jetzt ist die Todesstrafe bäh. Keiner will sie, keiner mag sie (bis auf den deutschen Stammtisch und die polnischen Kaczynski-Brüder).
Was für ein Glück, daß die EU ganz leise ein scheunentorgroßes Hintertürchen öffnen ließ, um die Todessttrafe wieder einzuführen.
Zucht und Ordnung müssen sein, besonders in diesen harten Zeiten. Wo kämen wir hin, wenn Bankkunden wie Sie und wir Michael Moore folgen würden, um die verluderten und korrupten Banken zum Ort eines Verbrechens zu erklären, mit einem polizeilichen Flatterband abzusperren und unser Steuergeld zurückzuforderen, das Mutti Merkel in die Banken pumpte, um die Auszahlung der Manager-Boni (und für keinen anderen Zweck waren sie nötig, liebe Leser) zu garantieren.
Für diesen oder ähnlichen Aufruhr — denken Sie an Revolten des Hartz-IV-Pöbels, der Ein-Euro-Sklaven oder der dank FDP, SPD und CDU/CSU unterbezahlten, weil ohne Mindestlohn vegetierenden Lohn- und Leiharbeiter — hat die EU im Vertrag von Lissabon folgenden Passus eingefügt:
Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK [= Europäische Menschenrechtskonvention] und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarerKriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …”.
Wolfgang Schäuble wird am 1. Dezember 2009, dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, einen außerplanmäßigen Orgasmus ohne Viagra erlebt haben.
Daß die EU-Staaten mit wachsweichen Begründungen wie “Aufruhr”, “Aufstand” oder “unmittelbare Kriegsgefahr” die Todesstrafe beschließen dürfen, erfuhren wir nicht aus der deutschen Qualitätspresse. Wir hörten es im Fernsehen, in der letzten Vorstellung der 3 von der Zankstelle, dem politischen Kabarett des MDR.
Rainer Basedow (Lach- und Schießgesellschaft, München), Hans-Günther Pölitz (Kugelblitze und Zwickmühle, Magdeburg) und Marion Bach (Zwickmühle, Magdeburg) durften zehn Jahre lang als politisch-satirisches Kabarett der Spitzenklasse (Eigenwerbung MDR) auf Sendung gehen.
Am 12. Dezember 2009 wurden sie abgesetzt. Der MDR ist jetzt dunkelschwarz.

Rainer Basedow, Marion Bach, Hans-Günther Pölitz
1 Kommentar ↓
Bin mal gespannt wie lange “Neues aus der Anstalt” noch gesendet werden darf…
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