Angela Merkel, 13. März 2011:
“Ich kann heute nicht erkennen, dass unsere Kernkraftwerke nicht sicher sind, sonst müsste ich sie ja mit meinem Amtseid sofort abschalten.”
Angela Merkel, 14. März 2011:
“Ein Abschalten deutscher Kernkraftwerke […] kann und darf nicht unsere Antwort sein.”
Angela Merkel, 15. März 2011:
“Wir werden angesichts der Lage eine Sicherheitsüberprüfung aller Kernkraftwerke durchführen […] Die Kernkraftwerke, die vor Ende 1980 in Betrieb gegangen sind, werden für die Zeit des Moratoriums stillgelegt.”

Gruppenbild der Regierungsheuchler:
von links: Bundesumweltminister Norbert Röttgen, Ministerpräsident David McAllister (Niedersachsen), Ministerpräsident Stefan Mappus (Baden-Württemberg), Ministerpräsident Horst Seehofer (Bayern), Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein), Ministerpräsident Volker Bouffier (Hessen), Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle
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3 Kommentare ↓
Richtig lustig wird es, wenn die Betreiber der jetzt abzuschaltenden Kraftwerke Entschädigungszahlungen verlangen werden. Das können sie nämlich laut Vertrag, wenn die Regierung entgegen des Gesetzes zur Laufzeitverlängerung plötzlich anders handelt.
Das ist der tiefere Grund der Diskussion um die rechtliche Grundlage des “Moratoriums”. Es gibt ja kein neues Gesetz!
Zudem gibt es laut einem Sprecher der SPD ein Dokument, das die Bedrohungslage durch AKWs neu, nach aktuellen Maßstäben bewertet, und somit die rechtliche Grundlage für ein vorzeitiges Abschalten der AKWs liefern könnte. Und zwar OHNE Entschädigung an die Betreiber! Aber dessen Existenz leugnete Umweltminister Röttgen heute auf Nachfrage erst, und wich dann aus, als man ihm die Existenz belegte. Es ist angeblich sogar öffentlich einsehbar!
Die Vermutung liegt nahe, daß man sich das “Recht”, die AKWs jetzt eigentlich rechtswidrig stillzulegen, von den Energiekonzernen mit der Zusage erkauft hat, daß man im Falle eines Falles Entschädigungen zahlen würde. Die aber eben mit einer Neubewertung der Gefahrenlage durch Altmeiler hinfällig wäre.
Das denke ich auch. In Deutschland ist das Eigentum heilig, da wird nicht einfach mal ein Atomkraftwerk entschädigungslos geschlossen. Wenn es ein Dokument gibt, das die Grundlage für eine entschädigungslose Stilllegung liefert, dann bin ich gespannt, ob das vor Gericht Bestand hat, falls die Energiekonzerne gegen diese Stilllegung klagen.
Dieses hier scheint das Dokument zu sein, von dem Ulrich Kelber (SPD) auf Phoenix sprach:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_novelle_atg_massnahmen_bf.pdf
Angeblich müßte Röttgen die nur noch im Bundesanzeiger veröffentlichen, und dann träten sie in Kraft. Die nötigen Unterschriften der Landesminister sollen auch schon drauf sein.
Mein Kommentar: